“Ich stelle fest, dass wir weit entfernt sind von einer Kultur der Offenheit.” In vielen Fällen versuchten die Behörden nicht etwa, dem Bürger entgegenzukommen, sondern Gründe dafür zu finden, die erbetene Information eben nicht preiszugeben. Viele Bundesbehörden würden sich zwar um Transparenz bemühen, einige jedoch würden die gesetzlich vorgeschriebene Offenheit “vom Grundsatz her” ablehnen und nur dann anwenden, wenn dies nicht zu umgehen sei, so Schaar.
Ein weiterer Grund dafür, dass das Gesetz kaum Wirkung zeigt, sei seine mangelnde Bekanntheit. Dass das Gesetz eine Vielzahl von Informationsrechten gewähre, sei beim Bürger noch immer nicht bekannt.
Vor diesem Hintergrund plädierte Thomas Hoeren, Richter und Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, laut heise.de auf dem Kongress für eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechtes. Es sei mittlerweile “ein großes schwarzes Loch, das Energie frisst”. Im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerdatenschutz sei ihm beispielsweise zu Ohren gekommen, dass inzwischen selbst Reinigungskräfte elfseitige Verträge zur externen Datenverarbeitung unterzeichnen müssten. Es sei deshalb überfällig, das Datenschutzrecht durchzufegen.
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