Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gefiel der Vorschlag: “Ich kann dem Gedanken, hier durchzuputzen, viel abgewinnen.” Auch Schaar wünscht sich für die Zukunft, dass das IFG gründlich überarbeitet wird. Die Bundesregierung könne dabei durchaus von den freizügigeren Regelungen etwa in den USA, Kanada oder Frankreich lernen. Hier seien viele Informationen gebührenfrei erhältlich und vielfach sogar per Internet für jeden Bürger abrufbar.


Professor Thomas Hoeren: Elfseitige Datenschutzverträge für Reinigungskräfte.
Foto: Datenschutzkongress

Bis es soweit ist bleibt den Bürgern als letzte Möglichkeit der Weg zu Peter Schaar persönlich. Jeder, der sein Recht auf Information verletzt sieht, weil eine Bundesbehörde die Auskunft verweigert, kann sich an ihn als Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit wenden. Manchmal versteht aber auch er die Welt nicht mehr.

Zum Beispiel, im Fall eines Antragstellers, der die Fahrtenbücher des Bundesfamilienministeriums sehen – konkret ging es ihm um Fahrten der Ministerin. Das Ministerium kam dem nicht nach und erklärte, es handele sich um Regierungstätigkeit.

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Silicon-Redaktion

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