Löscht ein Mitarbeiter Daten wie etwa Termine, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
“Privatheit ist der Kern persönlicher Freiheit. Wir setzen uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelung an ihrem Arbeitsplatz wirksam zu schützen”, heißt es in der Koalitionsvereinbarung vom 26. Oktober 2009. Rund ein halbes Jahr später macht das Bundesinnenministerium Nägel mit Köpfen.
Tatsächlich liegt das Thema seit langem Brach. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung werde seit Jahrzehnten diskutiert, schrieb das Innenministerium vor wenigen Wochen in seinem Eckpunktepapier. “Verschiedene von der Öffentlichkeit stark diskutierte Vorfälle in den vergangenen Jahren – etwa in Unternehmen wie Lidl oder der Deutschen Bahn AG – zeigen, dass eine generelle Regelung des Beschäftigtendatenschutzes notwendig ist”, heißt es darin.
Anschließend werden in dem sechsseitigen Papier knapp ein Dutzend Themen aufgelistet, bei denen aus Sicht des Gesetzgebers Handlungsbedarf besteht – inklusive erster Lösungsvorschläge.
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