“Einer sofortigen Löschung der Daten nicht zustimmen”

“Nach wie vor sind wir nicht von der Transparenz überzeugt, die Google bietet. Wir warten weiter auf belastbare Fakten. Wir kommen erst dann weiter, wenn wir uns aus unserer Perspektive ein Bild machen können”, so der Datenschutzexperte.

Die Informationen mit denen er und seine Kollegen arbeiten können, sind eher spärlich. Zunächst hatte der Konzern eingeräumt WLAN-Daten zu speichern, darunter die MAC-Adresse von Routern und SSIDs, also die öffentlich vergebenen Namen von Funknetzen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar hakte nach und siehe da. Plötzlich musste Google zugeben, dass die Street-View-Fahrzeuge – quasi im Vorbeifahren – auch noch so genannte Payload-Daten aufgesaugt haben.


Professor Johannes Caspar: “Im Zweifel würde ich auch jemanden in die USA fahren lassen.”
Foto: hamburg.de

“Es ist nicht ausgeschlossen, dass man mit diesen Daten alles Mögliche in Erfahrung bringen kann, beispielsweise wer Kontakt mit wem hat oder wer welche Webseite aufgerufen hat”, erklärt Caspar. Das Hauptaugenmerk der Datenschützer liege deshalb derzeit auf diesen Daten. “Die Staatsanwaltschaft wird klären müssen, ob hier ein Straftatbestand vorliegt. Das liegt nicht in unserem Aufgabenbereich.”

Page: 1 2 3

Silicon-Redaktion

View Comments

  • System Google ?
    Die EU sollte Google und andere Datensammler per Gesetz zwingen, zumindest eine Kopie der gesammelten Daten innerhalb der Grenzen der EU abzulegen, damit eine rechtsstaatliche Ermittlung überhaupt möglich ist. In einer idealen Welt (in der keine "Versehen" passieren, von Vorsatz zu schweigen) wäre das nicht notwendig, da könnte man sich auf Aussagen der Unternehmen verlassen. Aber in der leben wir nicht. Ein deutsches Unternehmen muss übrigens genau das tun (Speicherung in der EU) oder peinlich genaue und transparente Protokollierungen durchführen, wann welche Daten zu welchem Zweck wohin gehen, verwendet werden, wieder gelöscht werden.

  • versehendliche Datensammlung durch Google-Streetview
    Vertreter von US-Sicherheitsbehörden dürfen nach Gesetzeslage private US-Firmen unter Hinweis auf Erfordernisse der 'Nationalen Sicherheit' zur Zusammenarbeit mit diesen Behörden verpflichten, ohne dass diese Unternehmen oder involvierte Unternehmensmitarbeiter andere über diese Verpflichtung informieren oder sich gerichtlich gegen sie wehren dürfen.

    So ist es also durchaus möglich, dass Google nicht 'weiss', was in seinen Fahrzeugen passiert.

Recent Posts

Deutsches KI-Startup Brain4Data statt digitalen Assistenten für KMU mit genKI-Funktionen aus

Fred, der KI-gesteuerte digitale Assistent, nutzt den Generative AI Service der OCI und die Oracle…

6 Stunden ago

Malware-Ranking März: FakeUpdates dominiert in Deutschland

Cyberkriminelle verstärken Angriffe mit FakeUpdates und RansomHub als Schlüsselwerkzeuge.

12 Stunden ago

Künstliche Intelligenz als Gamechanger

"Der wahre Mehrwert von KI entsteht durch die Integration unternehmenseigener Daten", sagt Mike Sicilia von…

3 Tagen ago

Verbrechensabwehr mit KI

Autonom agierende Agenten werden Sicherheitsteams bei der Angriffsabwehr unterstützen, sagt Zac Warren von Tanium.

5 Tagen ago

Schwedens Bargeld-Comeback: Ein unerwarteter Kurswechsel

Schweden hat in seiner Entwicklung hin zu einer bargeldlosen Gesellschaft einen überraschenden Rückzieher gemacht. Diese…

5 Tagen ago

Open Source und KI: Passt das zusammen?

"Uns geht es vielmehr darum aufzuzeigen, wie Open-Source-KI realisierbar ist", sagt Jan Wildeboer von Red…

6 Tagen ago