Das BKA sei zwar zu Online-Durchsuchungen in der Lage, sagte Paris, doch das Gesetz sehe den Einsatz als “ultima ratio” an, also als letztes Mittel. Bislang seien die Ermittler ohne Online-Durchsuchungen ausgekommen. Für den Fall, dass sie nötig werden, brauche man aber die entsprechende Rechtsgrundlage.
Hintergrund der Stellungnahme ist eine entsprechende Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei von Anfang Mai. Sie sieht das Gesetz kritisch. Linkspartei-Politiker Jan Korte zum Beispiel bezeichnete Online-Durchsuchungen als “völlig überflüssig”. Die Bundesregierung solle deshalb die Maßnahme schnellstmöglich aus dem BKA-Gesetz streichen.
Der Tagesspiegel hatte berichtet, dass durch die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen Kosten von knapp 700.000 Euro anfielen – alleine 581.000 Euro für Personalkosten. Auch diese Zahlen bestätigte Ministeriumssprecher Paris.
Mit dem 2008 beschlossenen BKA-Gesetz bekam die Behörde unter anderem das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr heimlich Computer von Verdächtigen auszuspähen. Vor einer Online-Durchsuchung muss ein Richter die Maßnahme per Beschluss anordnen.
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