Löscht ein Mitarbeiter Daten wie etwa Termine, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Das Urteil ist kein Einzelfall. Er vor kurzem hat das Landgericht Hamburg den Online-Betreiber Blogspot.com für rechtswidrige Beiträge seiner Nutzer abgemahnt (Urt. v. 02.03.2010 – Az.: 7 U 70/09). Solche und ähnliche Urteile sind nach Bahrs Worten in Deutschland an der Tagesordnung.
Der Schaden ist nur auf den ersten Blick überschaubar. Wer erstmalig abgemahnt wird, muss eine Geldbuße zwischen 500 und 2000 Euro zahlen – das gilt sowohl für den Verfasser des strittigen Kommentars als auch das Portal. Gleichzeitig muss aber eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Jeder weitere Verstoß dagegen kostet dann 5000 Euro – vor allem für Plattform-Betreiber ein Risiko, das schnell ins Geld gehen kann.
Wohin das führt, liegt nahezu auf der Hand. “Die Betreiber in Deutschland neigen dazu, eher mehr zu löschen als weniger”, sagt Martin Bahr. Noch einen Schritt weiter geht nach seinen Worten beispielsweise die Süddeutsche Zeitung auf ihrem Online-Portal. Nutzer können hier ihre Meinung nur tagsüber und an Werktagen einstellen. So soll vermieden werden, dass Kommentare, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten, auf die Seite gelangen.
Von all dem ist man in den USA noch weit entfernt. Aktuell diskutiert wird dort der Fall eines Studenten, der sich über die Abschleppfirma geärgert hat, die seinen Wagen abtransportiert hatte. Der 21-jährige gründete eine entsprechende Facebook-Gruppe, jetzt will die Firma 750.000 Dollar Schadensersatz.
In Deutschland übrigens sind Facebook und seine Nutzer bislang ungeschoren davongekommen. Aber nur, so Bahr, weil das Portal hierzulande bis vor kurzem nur eine untergeordnete Rolle in der Social-Web-Landschaft gespielt hat. Doch seit Monaten boomt der Dienst: Die erste Klage gegen einen Facebook-Nutzer und die Betreiber des Portals ist in Deutschland also nur eine Frage der Zeit.
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Drauf geschissen
Wie stand es so schön in einem Comic von Seyfried: (Bild 1)Die Gedanken sind frei... (Bild 2 mit BND-Mann) Denkste!
Im übertragenen Sinne ist die gepriesene Meinungsfreiheit in unserem Land dank dieser zwei Gerichte für das Gesäß. Herr Ober...
Wirksamer Schutz?
....reicht es nicht, wenn mann als Einleitung zu Kommentaren schreibt: "Meiner Meinung nach.....", oder wenn der Blog-Betreiber einen Passus in der Darstellung der Blog-Beiträge aufnimmt, in der Form "Alle Blog-Einträge geben die persönliche Meinung des jeweiligen Verfassers wider."?