Categories: Management

Rechtsmissbräuchliche Markenanmeldung bei reinem Abmahninteresse

Und so stellte sich dem Oberlandesgericht Hamm der Sachverhalt dar: Der Kläger war Inhaber einer Vielzahl von Marken, die aus allgemein bekannten Wörtern bestanden. Eine Benutzung der Marken war bisher noch nicht erfolgt und auch nicht in Planung. Die von dem Kläger betriebene Webseite ließ auch keine Verkaufsaktivitäten oder ein Vertriebsnetz erkennen. Es befanden sich dort lediglich wenige Produktbeschreibungen anderer Hersteller und eine nicht jugendfreie Zone.

Der Kläger sprach eine Vielzahl von Abmahnungen aus mit der Begründung, die Mitbewerber würden zu Unrecht die von dem Kläger eingetragene Marke nutzen. Der Beklagte wandte sich gegen das gegen ihn geführte Eilverfahren des Klägers, da er dessen Vorgehen für rechtsmissbräuchlich hielt.

Das Gericht wies die Klage ab (Urteil v. 13.04.2010 – Az.: 2a O 295/09). Es erklärte, dass der Kläger sich rechtsmissbräuchlich verhalten habe, da er die Marke nur angemeldet habe, um Dritte an der Benutzung zu hindern. Er selbst plane auch keine Verkaufsaktivitäten, sondern nutze die Marken nur dazu, um Abmahnungen auszusprechen. Ein Benutzerwillen sei nicht zu erkennen, vielmehr stehe die Erzielung sachfremder Vorteile im Vordergrund.

Der Rechtsmissbrauch äußere sich darüber hinaus vor allem darin, dass ausschließlich Marken angemeldet worden seien, die sich aus allgemeinen Begriffen zusammensetzten und für völlig zusammenhanglose Dienstleistungen Klassen gesichert worden seien. Schließlich habe der Kläger selbst auf seiner Webseite sich dahingehend geäußert, dass er nichts verkaufe und nur Abmahnungen nach einem extrem überhöhten Streitwert aussprechen wolle.

Da der Kläger die Marken nur angemeldet habe, um Gebühren zu erzielen, sei dieses Vorgehen bösgläubig. Die von dem Kläger angestrebte einstweilige Verfügung sei daher zurückzuweisen gewesen.

Silicon-Redaktion

View Comments

  • Abmahn-Perversitäten
    Solange sich dieses absurde Abmahnrecht im deutschen Rechtssystem wiederfindet, so lange wird es den weit praktizierten und verbreiteten Rechtsmißbrauch und damit verbundene Perversitäten charkterlich abartiger Personen geben. ENDLICH tun mal Gerichte das, was unsere erbärmlichen Politikerfiguren, besonders unsere Bundesjustizminister, aus welcher Partei auch immer, versäumen, nämlich endlich etwas zu unternehmen, da endlich einen Riegel vor zu schieben. Man danke dem Gericht ausdrücklich!

Recent Posts

Stellenabbau durch Künstliche Intelligenz

ifo-Institut: Mehr als ein Viertel der Unternehmen geht davon aus, dass KI in den kommenden…

6 Stunden ago

Vom Tool zum Teammitglied: Wie KI die Zusammenarbeit neu definiert

„KI ist mehr als nur ein persönlicher Produktivitäts-Booster“, sagt Veit Brücker von Asana im Interview.…

7 Stunden ago

SÜDPACK Medica digitalisiert Vertrieb mit SAP Sales Cloud V2

Adesso schließt CRM-Implementierung in SAP S/4HANA-Landschaft im Greenfield-Ansatz innerhalb eines halben Jahres ab.

8 Stunden ago

Licht an!

Lampenwelt steigert mit SoftwareOne und Microsoft Azure ihre Effizienz.

2 Tagen ago

KI-Agenten übernehmen zunehmend den B2B-Kundendienst

Weltweit werden bis 2028 voraussichtlich mehr als zwei Drittel aller Kundendienst- und Supportinteraktionen mit Technologieanbietern…

3 Tagen ago

RWE digitalisiert HR-Prozesse mit App von Insiders Technologies

Energiekonzern setzt auf KI-basierte Lösung und macht damit die Kommunikation und Übermittlung von Unterlagen für…

4 Tagen ago