Bisher hat man sich darüber geeinigt, dass Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden sollen, bevor die Daten ins Internet gestellt werden. Abgebildete Menschen, Hausbesitzer und ihre Mieter sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten.
Der Justizminister Bamberger sagte, das Rheinland-Pfalz zudem sogenannte Verbandsklagen ermöglichen wolle. “Das zielt auf das Machtgefälle zwischen dem einzelnen Bürger und dem Weltunternehmen Google ab. Damit könnte auch ein Verband klagen”, erklärt Bamberger. Außerdem sei die bisher vorgeschlagene Strafhöhe von 50.000 Euro für Google zu niedrig.
Wie erst vor Kurzem bekannt wurde, hatten alle im Einsatz befindlichen Google-Fahrzeuge gleichzeitig mit den Fotoaufnahmen für den Kartendienst, auch private Daten aus offenen Funknetzen (WLAN) gespeichert. Bei dieser WLAN-Erhebung wurden auch Inhaltsdaten aufgefangen, die über die erfassten Funknetze übertragen worden sind.
Nach der Einleitung eines Hamburger Ermittlungsverfahrens im Mai stellte jüngst auch der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner deshalb Strafantrag. Mit Konsequenzen sei wegen des umfangreichen Datenmaterials aber wohl erst in einigen Monaten zu rechnen, betonte der Justizminister.
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