Verantwortlich ist Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Das Innenministerium erarbeitete einen Referentenentwurf, der Anfang Juni an die Bundesländer verschickt wurde. Geht alles nach Plan, soll das Gesetz Mitte Juli vom Kabinett beschlossen werden. Der Entwurf ist bei netzpolitik.org verfügbar.
Nach Angaben der Nachrichtenagentur ddp ist unter anderem geplant, dass Unternehmen Bewerber mithilfe sozialer Netzwerke wie Facebook prüfen dürfen. Arbeitgebern wird zudem erlaubt, den E-Mail-Verkehr zu lesen, Konten abzugleichen und Mitarbeiterdaten zu durchsuchen, wenn damit Pflichtverstöße und Straftaten bekämpft werden. Im Außendienst soll zudem eine Ortung der Mitarbeiter via GPS zulässig sein. Die Maßnahmen müssen jedoch “verhältnismäßig” sein. Videokontrollen von Beschäftigten sollen nach dem Bericht nur noch in “extremen Ausnahmen” möglich sein.
Die Gewerkschaften lehnen den Entwurf ab. Die Pläne des Bundesinnenministers führten nicht zu mehr, sondern zu weniger Datenschutz für Arbeitnehmer, sagte DGB-Vizechefin Ingrid Sehrbrock der Neuen Osnabrücker Zeitung. Mit der Begründung, vertragswidriges Verhalten aufzudecken, werde der Datenschutz weitgehend ausgehebelt. “Nicht der Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten ist das Anliegen, sondern die Rechtfertigung von Kontrolle und Überwachung”, so Sehrbrock.
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sagte der Zeitung, der Entwurf bleibe deutlich hinter den Erwartungen zurück. Er kritisierte unter anderem, dass Unternehmen Informationen über Bewerber im Internet sammeln dürften. Prinzipiell begrüßt Schaar jedoch das Vorhaben.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die Neuregelung für vollkommen untauglich. “Ein Gesetz, das nicht mehr Schutz für die Beschäftigten bietet und sogar noch hinter die geltende Rechtsprechung zurückfällt, wird von den Gewerkschaften abgelehnt”, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Gerd Herzberg. Arbeitgeber erhielten damit einen “Freibrief zur Nutzung der Arbeitnehmerdaten”.
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Streit um Datenschutz für Arbeitnehmer
Bundesinnenminister Thomas de Maizière zeigt, nach seiner Zustimmung zum SWIFT-Abkommen mit den USA, dass ihn Persönlichkeitsrechte egal sind. Für Ihn sind nur die 'vermeindlichen' Rechte der Arbeitgeber oder des Großkapitals interessant. Auch er keine Ausnahme innerhalb der schwarz-gelben Regierung.
Er, wie sein Vorgänger Wolfgang Schäuble, scheinen für die Grund- bzw. Persönlichkeitsrechte der Bürger kein Interesse zu haben.