Mit der Volkszählung (Zensus) 2011 sollten die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet werden, hieß es vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem würden bei den Meldebehörden, den Liegenschaftskatastern, der Bundesagentur für Arbeit sowie aus “allgemein zugänglichen Quellen” Daten abgefragt.
Außerdem solle bis zu ein Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich verpflichtet werden. Aus verschiedenen Datenbanken, angereichert mit den Informationen einer “Zwangsbefragung”, entsteht über jeden ein Persönlichkeitsprofil an zentraler Stelle. Besonders heikel: Über eine eindeutige Personenkennziffer sei die Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung möglich. Die Bürgerrechtler nennen fünf Gründe gegen die Volkszählung 2011:
“Das Volkszählungsgesetz bewerten wir in seiner jetzigen Form als klaren Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung”, so das Fazit der Bürgerrechtler. Die Aktivisten informieren auf der Webseite Zensus11 über die Verfassungsbeschwerde.
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