Grund der Klage war, dass Youtube-Nutzer etwa MTV-Clips ohne Genehmigung ins Netz gestellt hatten. Viacom warf Youtube vor, tatenlos zugesehen zu haben. Denn Youtube sei es in der Anfangszeit nur darum gegangen, die Seite zu füllen, so die Klage. Diese Ansicht teilte der Richter nicht.
Er begründete sein Urteil damit, dass Youtube vom sogenannten Digital Millennium Copyright Act geschützt sei. Danach darf ein Inhalte-Anbieter so lange nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer belangt werden, wie er mit den Rechteinhabern zusammenarbeitet und problematisches Material rasch entfernt.
Beobachter gehen davon aus, dass das Urteil Signalwirkung für die gesamte Internetbranche hat.
Viacom kündigte bereits kurz nach dem Urteilsspruch an, in Berufung gehen zu wollen. Das Urteil sei “komplett mangelhaft”, heißt es in einer Stellungnahme. Google indes sprach von einem “wichtigen Sieg nicht nur für uns”. Zu Viacom gehören unter anderem der Musiksender MTV und das Filmstudio Paramount.
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