Auch das Europäische Parlament habe gefordert, den Verhandlungstext zu veröffentlichen und die gewählten Vertreter in die Verhandlungen einzubinden. Die EU-Kommission habe diese Forderung bislang ignoriert. “Ein Abkommen, das so tiefgreifende Einschränkungen der Bürgerrechte vorsieht, darf keinesfalls hinter verschlossenen Türen verhandelt werden”, kritisierte Urbach. Die Regierungen der verhandelnden Staaten müssten in die Verantwortung genommen werden, sich gegen das Vertragswerk in seiner derzeitigen Form zu stellen.
Nach den bisher vorliegenden Informationen ist im ACTA-Abkommen ein ganzer Katalog von Sanktionen vorgesehen. Wer sich geschädigt fühlt, soll nach dem Entwurf hohe Strafen und Kompensationen für entgangene Umsätze fordern dürfen. Bestraft werden auch alle, die Mittel für die Verletzung der Urheberrechte und Patente zur Verfügung stellen. Von Internet Service Providern wird verlangt, Raubkopien nicht zu verbreiten, sonst sind sie für Schäden haftbar.
Zudem sieht der ACTA-Entwurf die Schaffung einer neuen Behörde vor, geleitet vom ‘Oversight Committee’. Die Behörde soll unabhängig von der Welthandelsorganisation (WTO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO) arbeiten – in diesen Institutionen gibt es Mitspracherechte für Nicht-Regierungsorganisationen. Eine internationale Koalition aus Nichtregierungsorganisationen
(NGO) hatte sich in einem offenen Brief an das europäische Parlament gewandt. Sie betrachten ACTA als “globale Bedrohung der Freiheit”.
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ACTA will Provider für illegale Inhalte zu bestrafen
Einen Provider für illegale Inhalte bestrafen zu wollen, die irgendwelche User über bereit gestellten Verkehrswege verbreiten, ist gerade so, als würde gefordert, Gemeinden, Städte oder Länder in Haftung zu nehmen, wenn über die in deren Verantwortung liegenden Straßen und Autobahnen von kriminellen Subjekten illegale Inhalte (Diebesgut, Waffen, Entführungsopfer, Schmuggelware, etc.) transportiert würden.
Diese Forderung zeugt entweder von mangelnder Klarheit im Verständnis der Sachverhalte, oder von ganz anderen, hintergründigen Absichten.
Wer virtuelle oder reale, aber in jedem Falle öffentlich zugängliche Verkehrswege dazu missbraucht, um illegale Inhalte zu transportieren, ist erstrangige Mandantschaft für effiziente Polizeiarbeit. Ermitteln, stellen, verurteilen, bestrafen. Nur so gehört es sich für eine freiheitlich orientierte Gesellschaft.
Das Nachdenken über die Mitschuld von Providern ist ebenso unsinnig wie das Nachdenken über die Mitschuld von Straßenbau betreibende Kommunen.
Das zu lösende Problem ist politischer Natur.
Es bedarf ganz einfach glasklarer gesetzlichen Richtlinien und internationale Vereinbarungen, damit in diesen Fällen effiziente Polizeiarbeit und Gerichtsbarkeit möglich wird, denn ss gilt, die Täter zu ermitteln und dingfest zu machen, die sich der freiheitlichen Einrichtungen bedienen, um ihren illegalen Geschäften nachzugehen.