Schlappe für Gebraucht-Software-Händler

Usedsoft geht im Markt für gebrauchte Software gewissermaßen einen eigenen Weg. Das Unternehmen vertreibt Lizenzen von Programmen und Anwendungen, die, wie der Münchener Händler angibt, aus Volumenlizenzen stammen. Der Kunde bekommt neben einer gebrannten CD auch ein Urkunde – unterzeichnet von einem Schweizer Anwalt –, die den Kauf besiegelt.

Grund für das Urteil war nicht nur die in der Industrie umstrittene Praxis, die gebrauchten Lizenzen zu vertreiben. Auch Oracle und Microsoft liefern sich mit Usedsoft juristische Auseinandersetzungen. Der Grund für das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. lieferte vielmehr die Tatsache, dass Usedsoft dem Gericht zunächst nicht nachweisen konnte, wann und wem Adobe die Nutzungsrechte an der Software übertragen haben soll. Jetzt wiesen die Richter eine Berufung, mit der Usedsoft gegen eine einstweilige Verfügung von Adobe vorgegangen ist, endgültig zurück.

Die Stadt Darmstadt hatte von Usedsoft zwei Lizenzen des Programmpaketes Adobe ‘Creative Suite 4 Web Premium’ gekauft. Statt der Originale aber lieferte Usedsoft wie in anderen Fällen auch, eine selbstgebrannte DVD und eine Urkunde mit dem Titel ‘Notarielle Bestätigung zum Softwarelizenzerwerb’. Aus diesem Schriftstück sei jedoch nicht zu entnehmen gewesen, aus welcher Volumenlizenz diese beiden Adobe-Programme stammten, so das Gericht.


Stein des Anstoßes. Künftig darf der Münchner Software-Händler Usedsoft keine Software, die aus Volumenlizenzen stammt, auf selbstgebrannten CDs zusammen mit solchen Notartestaten verkaufen. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte jetzt ein Urteil gegen Usedsoft. Quelle: Usedsoft

Daraufhin hatte Adobe vor dem Landgericht in Frankfurt eine einstweilige Verfügung beantragt. Adobe forderte zudem, die genannten Datenträger sicher zu stellen, Auskunft über die Kunden von Usedsoft, sowie den Lieferanten des Händlers.

Angaben über den Bezugspartner oder den ursprünglichen Lizenznehmer wollte Usedsoft jedoch nicht machen. Aufgrund dieser Weigerung ging das Landesgericht aber davon aus, dass die beiden genannten Lizenzen in irgendeiner Form nicht rechtmäßig sind, oder ein rechtmäßiger Lizenznehmer nicht existiert. Da es sich bei den gelieferten Datenträgern nicht um Originale handelt, hätte Usedsoft den Ursprung dieser Lizenzen nachweisen müssen.

Fotogalerie: Das Aus für gebrauchte Software?

Klicken Sie auf eines der Bilder, um die Fotogalerie zu starten

Page: 1 2

Silicon-Redaktion

View Comments

  • Was Recht ist...
    ...muss Recht bleiben.

    Ich finde die Entscheidung und das Vorgehen seitens Adobe absolut gerechtfertigt. Die Lizenzen waren für den Bildungssektor bestimmt und nicht zum freien Verkauf.

Recent Posts

Licht an!

Lampenwelt steigert mit SoftwareOne und Microsoft Azure ihre Effizienz.

2 Tagen ago

KI-Agenten übernehmen zunehmend den B2B-Kundendienst

Weltweit werden bis 2028 voraussichtlich mehr als zwei Drittel aller Kundendienst- und Supportinteraktionen mit Technologieanbietern…

3 Tagen ago

RWE digitalisiert HR-Prozesse mit App von Insiders Technologies

Energiekonzern setzt auf KI-basierte Lösung und macht damit die Kommunikation und Übermittlung von Unterlagen für…

4 Tagen ago

KI ist kein IT-Projekt, sondern ein Veränderungsprozess

Fallstricke, Voraussetzungen und warum es beim Thema KI nicht um Tools, sondern um Struktur und…

4 Tagen ago

Verwaltung kritischer Geschäftsdaten auf Oracle EU Sovereign Cloud

RDV, BGN und Vertama nutzen souveräne Cloud-Funktionen, um sensible Workloads vollständig innerhalb der EU auszuführen.

4 Tagen ago

Wenn Fortschritt zum Stolperstein wird

Nicht immer bringt Digitalisierung den erhofften Effizienzgewinn, da stattdessen die Komplexität wächst. Welche Folgen hat…

5 Tagen ago