“Wir sind über die Folgen besorgt, die eine solche Sammlung von Daten auf die Privatsphäre der Apple-Kunden hat, weil die Apple-Anwender nur sehr begrenzte Möglichkeiten haben, die geänderten Datenschutzrichtlinien abzulehnen und trotzdem noch alle Funktionen ihres Apple-Produkts zu nutzen”, steht in dem Brief.
Die Bundesjustizministerin setzt derweil nicht nur Apple, sondern auch Google unter Druck. “Das Datenschutzrecht muss der digitalen Welt angepasst werden”, sagte sie dem Hamburger Abendblatt. Am 24. Juni beschlossen Leutheusser-Schnarrenberger und die Justizminister der Länder auf einer Konferenz in Hamburg, den Datenschutz für Dienste wie Google Street View deutlich zu verschärfen. Sie unterstützen einen Antrag des Landes Hamburg, der Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz vorsieht, um den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu stärken.
“Die Justizminister beobachten mit Sorge die umfangreiche Datenerhebung aus dem öffentlichen Raum heraus durch Google Street View”, heißt es. “Sie halten es für erforderlich, für die Speicherung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit der Erfassung von Gebäuden, Straßen, Plätzen und vergleichbaren raumbezogenen Objekten und Gegenständen erhoben werden, einen wirksamen Schutz der von der Datenerhebung Betroffenen sicherzustellen.”
In Beratungen über den Gesetzesantrag solle überprüft werden, “wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen durch die Schaffung von Anonymisierungspflichten sowie eines wirksamen Widerspruchsrechts gestärkt werden kann”. Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und die Sicherheit der Bürger dürften nicht vom Wohlwollen der Dienstbetreiber abhängig sein, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL). Daher reichten freiwillige Maßnahmen zum Datenschutz nicht aus.
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