Was die Unternehmen für innovativ halten, greift nach Ansicht der Politiker in das Persönlichkeitsrecht ein. Nach Google und Facebook steht jetzt Apple in der Schusslinie. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) watschte den Hersteller ab. Gegenüber dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” forderte Leutheusser-Schnarrenberger von Apple Transparenz beim Datenschutz. Apple müsse “unverzüglich” offenlegen, welche Daten erfasst, wie lange diese gespeichert und wofür sie verwendet werden, sagte sie.
“Den Nutzern von iPhones und anderen GPS-fähigen Geräten muss klar sein, welche Informationen über sie gesammelt werden.” Deutsche Datenschützer müssten Einblick in die entsprechenden Datenbanken erhalten. Apple hat die Forderung bislang nicht kommentiert. Hintergrund ist, dass der Hersteller Ende Juni seine Datenschutzrichtlinie aktualisierte. Das Unternehmen wies darauf hin, dass Positionsdaten von Geräten mit iPhone-OS anonymisiert an Drittanbieter weitergegeben werden, wenn man deren standortbezogene Dienste nutzt.
Die Formulierung lautet: “Um standortbezogene Dienste auf Apple-Produkten anzubieten, dürfen Apple und seine Partner sowie Lizenznehmer präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geographischen Standorts Ihres Apple-Computers oder -Geräts. Die Standortdaten werden in anonymisierter Weise erhoben, wodurch Sie nicht persönlich identifiziert werden. Die Daten werden von Apple sowie Partnern und Lizenznehmern verwendet, um Ihnen standortbezogene Produkte und Dienste anzubieten und diese zu verbessern. Wir geben beispielsweise Ihren geographischen Standort an Anwendungsdienstleister weiter, wenn Sie deren Standortdienste auswählen. Manche von Apple angebotene standortbezogene Dienste, etwa die MobileMe-Funktion ‘Mein iPhone Suchen’, benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um zu funktionieren.”
Ein entscheidender Passus ist, dass die Standortdaten nicht personenbezogen sind, sie enthalten also keine Angaben zum Anwender. Die Los Angeles Times publizierte freilich einen Bericht, in dem vor Datenschutzverletzungen gewarnt wird. So könne man mittels einer Analyse des Verhaltens einen bestimmten Anwender identifizieren, hieß es.
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