Categories: Management

Urteil gegen Spanner am Arbeitsplatz

Das erklärte das Landesarbeitsgericht Mainz in seinem Urteil vom 3.11.2009 (Az.: 3 Sa 357/09). Bei dem Beklagten handelte es sich um den Arbeitgeber des Klägers. Dieser ging gegen seine außerordentliche fristlose Kündigung vor. Er hatte zuvor heimlich Kolleginnen mit der Kamera seines Mobiltelefons aufgenommen, was der Beklagte entdeckte. Darüber hinaus wies der Beklagte darauf hin, dass der Kläger sich bereits in der Vergangenheit unerwünscht und unpassend gegenüber Kolleginnen benommen habe, weswegen nun keine Weiterbeschäftigung mehr möglich sei. Hiergegen wandte sich der Kläger.

Die Richter gaben dem Kläger Recht. Sie erklärten zwar, dass das Verhalten des Klägers die Würde der fotografierten Kolleginnen verletzte sowie deren Recht am eigenen Bild. Er habe sich diesbezüglich schuldhaft pflichtwidrig verhalten, weil er die Rechte der Kolleginnen und darüber hinaus den sogenannten “Bereich der betrieblichen Verbundenheit” verletzt habe.

Dennoch sei die außerordentliche Kündigung unverhältnismäßig und daher unwirksam. Der Beklagte hätte zuvor zunächst eine Abmahnung aussprechen können und erst danach – für den Fall, dass der Kläger sein Verhalten weiterhin nicht geändert hätte – eine außerordentliche Kündigung aussprechen können.

Silicon-Redaktion

Recent Posts

IT 2025: IT-Führungskräfte erwarten massiven KI-Ruck

Einsatz von KI-Lösungen wirbelt auch in deutschen Unternehmen die Liste der Top-Technologieanbieter durcheinander.

4 Tagen ago

Sofortzahlungen im Wandel: Sicherheit und KI als treibende Kräfte

Echtzeitüberweisungen erfüllen die Erwartungen der Nutzer an Geschwindigkeit, sind jedoch anfällig für spezifische Sicherheits- und…

4 Tagen ago

Blockaden und Risiken bei APM-Projekten vermeiden

Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.

6 Tagen ago

BSI-Bericht: Sicherheitslage im Cyberraum bleibt angespannt

Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.

7 Tagen ago

KI-Hype in der Cybersicherheit – oder besser doch nicht?

KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…

7 Tagen ago

Netzwerksegementierung schützt vor Angriffen über die OT

Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…

1 Woche ago