Auch der Berliner IT-Branchenverband SIBB e.V. begrüßt den Vorstoß zur Überarbeitung von ELENA. “Für den dauerhaft unter hohem Kostendruck stehenden IT-Mittelstand gilt in Sachen ELENA: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!”, sagt Peer-Martin Runge, SIBB-Geschäftsführer. “Der Einsatz des elektronischen Entgeltnachweises in den ersten Monaten hat gezeigt: Hier wurde Arbeitgebern ein technisch unausgereiftes, zeitlich stark belastendes und datenrechtlich mehr als fragwürdiges System aufgezwungen.”
“Mit dem Einlenken von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle bietet sich jetzt die Chance, für die Sozialversicherung in Deutschland eine mittelstandskonforme Lösung zu erarbeiten”, meint Dr. Ortwin Wohlrab, Vorsitzender des SIBB e.V. “Die Bundesregierung sollte die Mittelstandsvertreter der Schlüsselbranchen dazu einladen, gemeinsam Eckpunkte für eine zukunftsweisende E-Government-Plattform zu erarbeiten.”
Eine elektronische Erfassung von Einkommensnachweisen müsse aus Sicht des SIBB e.V. drei Anforderungen gerecht werden: Weniger Aufwand für die elektronische Erhebung als für papiergebundene Nachweise, technisch einfache und sichere Bedienung der Software und sowie die Erhebung ausschließlich relevanter Daten.
Der Wirtschaftsinformatiker Peter Mertens, Professor am Lehrstuhl für BWL der Universität Nürnberg-Erlangen, hat untersucht, warum es bei den IT-Großprojekten der Verwaltung immer wieder zu Fehlschlägen kommt. Auf dem zweiten ISPRAT-Wissenschaftstag in Frankfurt am Main schlug er vor, eine neutrale Prüfinstanz für IT-Projekte in Verwaltung einzuführen. ISPRAT steht für ‘Interdisziplinäre Studien zu Politik, Recht, Administration und Technologie’, im ISPRAT-Verein arbeiten Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen.
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ELENA ad acta gelegt.
Wir haben ELENA bereits ad acta gelegt.
Eine Kosteneinsparung für unseren mittelständischen Betrieb habe ich bisher nicht feststellen können. Im Gegenteil. Ich habe die Anweisung gegeben, die Meldungen an ELENA zu vergessen, nun warte ich auf das angeblich angekündigte Bussgeld. Dann könnte ich endlich "als Betroffener" vor die Gerichte ziehen und diese unsinnige Verwaltungsanordnung hinterfragen. Denn es ist unzulässig, ein Verfahren um des Verfahrens willen durchzuziehen, wenn dadurch Belastungen entstehen, die unverhältnismäßig abgewälzt werden. Die Klein- und Mittelbetriebe zahlen nur drauf - aber wir tragen die Wirtschaft, "liebe" Politiker. Und wir tragen Euch !! Damit Ihr das von uns und unseren Mitarbeitern erwirtschaftete Volksvermögen den zu rettenden Grosskonzernen nachwerfen könnt. Glauben Sie eigentlich, das könnten Sie ewig so machen????