“Das Datensammelprojekt ELENA ist das Gegenteil von Bürokratieabbau. Es belastet vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen”, sagt Dr. Hans Fabian Kruse, Präsident des norddeutschen AGA Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V. “Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Daher sollte das Projekt sofort gestoppt werden.”
Der AGA hat nach eigenen Angaben eine Umfrage zum ELENA-Verfahren durchgeführt, an der sich 270 Handels- und Dienstleistungsunternehmen in Norddeutschland beteiligt haben. Demnach sprechen sich 85 Prozent der Unternehmen dafür aus, das Projekt zu stoppen. Nur 15 Prozent sind der Meinung, dass es weiterverfolgt werden sollte.
“Die Fachkräfte in den Lohnbuchhaltungen stöhnen unter der Last der Datenmenge, die für jeden Mitarbeiter monatlich erfasst werden muss”, so Kruse. Durch ELENA entstehe ein “riesiger Datenfriedhof”, der nicht nur ökonomische Fragen aufwerfe, sondern auch datenschutzrechtlich bedenklich sei.
Bislang mussten die Firmen nur dann Arbeits- und Einkommensbescheinigungen ausstellen, wenn Mitarbeiter Sozialleistungen beantragen. Beim ELENA-Verfahren werden hingegen alle Daten für alle Mitarbeiter auf Vorrat gespeichert, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass Mitarbeiter Sozialleistungen beantragen, wie etwa Wohngeld oder Elterngeld.
In zwei Drittel der vom AGA befragten Unternehmen erfolgt die Entgeltabrechnung über die eigene Lohnbuchhaltung, für ein Drittel übernimmt der Steuerberater oder eine externe Abrechnungsstelle diese Aufgabe. Den Mehraufwand für die Erfassung beziehungsweise Weiterleitung der Daten, die über die Entgeltabrechnung hinausgehen, bewerteten 39 Prozent der Unternehmen als “hoch”, 45 Prozent als “mittel” und nur 16 Prozent als “niedrig”.
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ELENA ad acta gelegt.
Wir haben ELENA bereits ad acta gelegt.
Eine Kosteneinsparung für unseren mittelständischen Betrieb habe ich bisher nicht feststellen können. Im Gegenteil. Ich habe die Anweisung gegeben, die Meldungen an ELENA zu vergessen, nun warte ich auf das angeblich angekündigte Bussgeld. Dann könnte ich endlich "als Betroffener" vor die Gerichte ziehen und diese unsinnige Verwaltungsanordnung hinterfragen. Denn es ist unzulässig, ein Verfahren um des Verfahrens willen durchzuziehen, wenn dadurch Belastungen entstehen, die unverhältnismäßig abgewälzt werden. Die Klein- und Mittelbetriebe zahlen nur drauf - aber wir tragen die Wirtschaft, "liebe" Politiker. Und wir tragen Euch !! Damit Ihr das von uns und unseren Mitarbeitern erwirtschaftete Volksvermögen den zu rettenden Grosskonzernen nachwerfen könnt. Glauben Sie eigentlich, das könnten Sie ewig so machen????