Die Kostenverrechnung beziehungsweise die Freigabe von virtuellen Maschinen muss im Vorfeld geklärt werden. Auch wenn keine interne Verrechnung betrieben wird, sollten die Bedingungen für das Bereitstellen von virtuellen Maschinen klar definiert sein. Diese umfassen insbesondere den benötigten Vorlauf und zuständige Ansprechpartner zur Beantragung von virtuellen Maschinen. Idealerweise sind diese Ansprechpartner auch diejenigen, die bei Bedarf neue physikalische Server oder benötigte Lizenzen bewilligen oder beantragen, also Personen, bei denen sich potentiell am ehesten ein Kostenverständnis einstellen kann.
Wildwuchs der virtuellen Maschinen
Die relative Einfachheit, mit der sich virtuelle Maschinen bereitstellen lassen, führt häufig dazu, dass zu viele ungenutzt und “verwildert” im Rechenzentrum ihr Dasein fristen. Dieser Wildwuchs stört die effiziente Nutzung von Ressourcen. Hier gilt es mit der nötigen Sorgfalt vorzugehen, um den Überblick zu behalten.
Virtuelle Maschinen sollten analog zu ihren physikalischen Clients dokumentiert werden. Wird eine virtuelle Maschine nur temporär genutzt, dann sollte dieser Zeitraum genau vermerkt werden, damit nach Ablauf dieses Zeitraums die virtuelle Maschine wieder verwendet werden kann. Ungenutzte virtuelle Maschinen sollten die IT-Umgebung nicht bevölkern – das erhöht lediglich den Verwaltungsaufwand und sorgt für potentielle Engpässe.
Unklarheit über Features, Lizenzen und deren Voraussetzungen
Viele Unternehmen, die Virtualisierung einführen möchten, sind nicht ausreichend über die Vielzahl an Features informiert, die Virtualisierungsplattformen mit sich bringen. Beispiele sind Maßnahmen zur Ausfallsicherheit oder Funktionen wie automatisches Verschieben von virtuellen Maschinen abhängig von der Ressourcen-Auslastung.
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