Dapp weist darauf hin, dass digitale Güter per se nicht kostenfrei sind. Die Herstellung digitaler Inhalte verursache Kosten, deren Deckung die Herstellung des Produktes erst ermöglichten. Vielleicht seien viele Kreativ- und Kulturschaffende nicht primär monetär getrieben – zu geringe Einkommen könnten jedoch ein Kreativitätshemmnis sein.
Dies müsse besonders in das Bewusstsein der Digital Natives dringen, der Generation, die mit dem Internet und der Digitaltechnik aufgewachsen ist. Dapp: “Der Erwartungshaltung dieser Generation, einen kostenlosen Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten zu bekommen, muss mit Aufklärung und Überzeugungsarbeit entgegen gewirkt werden.” Die “Freibiermentalität” dürfe nicht Treiber einer Urheberrechtsreform sein. Auch Aktivisten wie Richard Stallmann forderten Güter im Sinne von “free speech”, aber nicht von “free beer”.
Das Urheberrecht wurde für eine analoge Welt geschaffen, wie wir sie im 20. Jahrhundert vorgefunden haben, so Dapp. In dieser Welt waren zum Beispiel Musikverlage daran interessiert, den Vertrieb einzelner Kopien quantitativ und preislich zu kontrollieren. “Für diese Zwecke und ohne die digitalen Möglichkeiten ist die Architektur des Urheberrechts in der Tat adäquat.” Ein Gesetz, das geschaffen wurde, um die Belange Weniger im vergangenen Jahrhundert zu schützen, sei jedoch nicht mehr adäquat, wenn plötzlich Millionen Menschen zeitgleich digitale Güter konsumieren können.
“Das klassische Urheberrecht beruht auf künstlicher Verknappung und Kontrolle. Durch die heutigen technologischen Möglichkeiten werden diese Restriktionen obsolet. Digitale Güter sind nicht knapp und das Internet lässt sich auch kaum kontrollieren.” In seiner extremen Form – “all rights reserved” – könne das Urheberrecht Kreativität hemmen und Innovationen unterdrücken.
Welche Auswege gibt es aus diesem Dilemma? Digitales Rechtemanagement (DRM) sei zwar eine Möglichkeit, auf die Alles-ist-gratis-Mentalität der Digital Natives zu reagieren, rufe aber erfahrungsgemäß den Ehrgeiz von Nutzern hervor, den DRM-Schutz wieder zu knacken. Außerdem sei eine DRM-geschützte Datei nicht zu allen Wiedergabegeräten kompatibel.
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Rechteinhaber haben doch ein neues Geschäftsfeld...
... und die damit verbundenen Einnahmen, nämlich Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung!