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Tipps zum Urheberrecht im Web

“Das Urheberrecht gilt auch im Internet”, sagte Volker Smid, Präsidiumsmitglied des Bitkom. “Mit einigen Grundregeln lassen sich die gröbsten Fehler und vor allem Rechtsverstöße vermeiden. ” Hier die wichtigsten Tipps:

Musik für die Homepage: So schön es sein kann, das eigene Lieblingslied auf der Homepage zu spielen oder eine Foto-Galerie mit Musik zu untermalen – Vorsicht ist angebracht. Auch durch den Kauf einer CD oder einer Musikdatei erhält man nicht das Recht, diese Musik ins Netz zu stellen. Wer darauf nicht verzichten will, muss in der Regel die Rechte erwerben, etwa bei der GEMA und der Plattenfirma oder dem Künstler. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Audio-Clips und für Videosequenzen, in denen Fremdmaterial eingesetzt wird.

Bilder und Texte: Auch Bilder dürfen nicht einfach übernommen werden – selbst wenn sie schnell von einer Webseite kopiert und auf der eigenen eingefügt werden können. Deshalb sollte man zum Beispiel bei Online-Auktionen keine offiziellen Produktbilder verwenden, sondern die Waren selbst fotografieren. Wer Bewerbungsfotos ins Netz stellen will, sollte die Online-Nutzungsrechte mit seinem Fotostudio klären, denn der Kunde erwirbt mit den Abzügen nicht automatisch alle Rechte am Bild.

Aufgepasst auch bei digitalen Landkarten-Ausschnitten: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber eine eigene Skizze machen, denn die Kartenverlage haben Rechte an ihren Produkten – und setzen diese nicht selten auch gegenüber Privatverbrauchern mit anwaltlicher Unterstützung durch. Auch fremde Texte sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Man sollte deshalb selbst formulieren und – abgesehen von kurzen Zitaten mit Quellenangabe – nicht abschreiben.

Fotos von Freunden und Bekannten: Immer mehr Internet-Nutzer sind Mitglieder in Internet-Gemeinschaften und zeigen dort Fotos von sich und ihren Freunden. Bilder aus fremden Community-Profilen dürfen nicht ungefragt kopiert und auf anderen Webseiten veröffentlicht werden. Auch selbst fotografierte Bilder, auf denen Bekannte zu sehen sind, dürfen nur mit deren Einverständnis ins Netz gestellt werden: Jeder hat ein Recht am eigenen Bild und darf bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Fotos von ihm online gezeigt werden.

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Silicon-Redaktion

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