Ausgelöst wurde die Entscheidung von entsprechenden Anträgen der Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF). Die Ausnahme zum Jailbreaking war eine der drei Forderungen der Organisation.
Nach dem jetzigen Beschluss ist Jailbreaking kein Verstoß mehr gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Der Kongressbibliothekar überwacht die Zulässigkeit der scharfen Urheberrechtsgesetze in den USA und kann Ausnahmen festlegen. Mit der jetzt bekanntgemachten Entscheidung müssen Nutzer, die ihr Handy geknackt haben, keine Sorge mehr haben, von Apple deswegen belangt zu werden. Wohl aber laufen sie weiterhin Gefahr, ihre Garantie für das Gerät zu verlieren.
Für Apple ist die Entscheidung eine Schlappe, weil das Unternehmen dadurch die volle Kontrolle über die Apps verliert, die einen guten Teil des Erfolgs ausmachen. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa jedes zehnte Apple-Handy “geknackt” ist. Apple hat es bisher allerdings unterlassen, die Besitzer zu belangen. “Die große Mehrheit der Nutzer hat ihr iPhone nicht geknackt, weil dies die Garantie gefährdet und das iPhone instabil und unzuverlässig machen kann”, sagte eine Sprecherin.
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