Die indische Regierung hatte RIM eine Frist bis zum 31. August gesetzt. Sollte das kanadische Unternehmen bis dahin die Sicherheitsbedenken des Landes nicht ausräumen können, werde die Regierung Blackberry-Dienste abschalten.
Gleichzeitig wandte sich die Regierung auch an die Mobilfunkbetreiber des Landes. Sie sollten bis Ende des Monats eine Überwachung der Blackberry-Dienste ermöglichen – für alle Fälle. Mehrere Unternehmen bestätigten, dass sie entsprechende Briefe vom Telekommunikationsministerium erhalten hätten.
Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet jetzt aus gut informierten Kreisen, dass RIM dem zunehmenden Druck offenbar nachgeben und der indischen Regierung entgegen kommen will. Research in Motion habe den Behörden Zugang zu seinem Kurznachrichten-Dienst zugesichert, zitiert die Agentur ein hochrangiges Regierungsmitglied. Bis zum 1. September werde der Service teilweise, bis Ende des Jahres vollständig geöffnet. Über einen Zugang zu E-Mail-Diensten für Unternehmen solle es in dieser Woche Gespräche geben.
Eine offizielle Bestätigung der Gerüchte gibt es bislang nicht, plausibel wäre ein solcher Schritt von RIM aber durchaus. Denn findet man in dem Streit keine Lösung, droht dem kanadischen Smartphone-Hersteller das Aus auf dem weltweit wachstumsstärksten Telekommunikationsmarkt. Rund eine Million von weltweit 41 Millionen Blackberry-Nutzern leben in Indien.
Und nicht nur Indien – auch in anderen Ländern ist in jüngster Zeit der Widerstand gegen die RIM-eigene Technologie gewachsen. Dass der Datenverkehr verschlüsselt abläuft und damit der staatlichen Kontrolle entzogen ist, ist neben Indien auch den Behörden in Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), dem Libanon und in Algerien ein Dorn im Auge. Seit die VAE und Saudi-Arabien erstmals mit dem Abschalten der Blackberry-Dienste gedroht haben, hat der kanadische Konzern elf Prozent seiner Marktkapitalisierung eingebüßt.
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Kontrollwut
was geht die div. Regierungen an, was ich in meine Emails schreibe??? Als Teil einer polizeilichen Ermittlung ist das ja ok, aber dazu braucht es bei uns eine Ermächtigung durch den zuständigen Richter - und nicht "einfach so"!