Einer Umfrage von DIHK und Trusted Shops zufolge, an der sich knapp 400 Betreiber von Online-Shops beteiligten, wird jeder siebte online erworbene Artikel zurückgeschickt. “Und das oft in schlechtem Zustand”, sagt DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Wansleben. “Rund 80 Prozent der Unternehmen klagen über Missbrauchsfälle.” Das betreffe vor allem Waren wie das Urlaubszelt, das Tauf- oder Abendkleid, die nach einmaliger Nutzung nicht mehr benötigt und dann zurückgeschickt würden.
Mit harten Folgen für die Anbieter: Ein Drittel der befragten Unternehmen gibt an, dass die zurückgesandte Ware 30 Prozent und mehr an Wert verliert. In vielen Fällen ist ein Wiederverkauf sogar überhaupt nicht mehr möglich. Das ist zum Beispiel bei Artikeln wie Lippenstiften, Piercing-Schmuck und Kontaktlinsen der Fall. “Zum Teil sehen sich die Händler gezwungen, bestimmte Produkte aus ihren Sortimenten ganz herauszunehmen”, so Wansleben.
Die Zeche für den Missbrauch zahlen letztlich die Händler, die die Kosten nicht weitergeben können – 55 Prozent der Befragten reduzieren ihre Marge entsprechend, beziehungsweise die Verbraucher – 35 Prozent der Anbieter berücksichtigen die unerfreuliche Praxis bei der Preiskalkulation.
Bislang konnten Händler zumindest in besonders gravierenden Fällen vom Kunden Ersatz für die Nutzung und Verschlechterung der Ware verlangen. Die geltende Regelung in Deutschland hält der Europäische Gerichtshof jedoch für rechtswidrig.
“Im schlimmsten Fall könnte künftig auch noch der Anspruch des Händlers auf Wertersatz entfallen”, befürchtet Wansleben. Das Bundesministerium der Justiz ringe momentan um einen Kompromissvorschlag, der darauf abziele, den Wertersatz in veränderter Form bestehen zu lassen. “Dies unterstützen wir”, sagt Wansleben. “Fakt scheint jedoch, dass es in jedem Fall eine weitere Verschlechterung für die Onlineshop-Betreiber geben wird.”
Umso wichtiger sei es, dass sich die Bundesregierung in Brüssel nachdrücklich dafür einsetze, dass in der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ein umfassender Wertersatz verbindlich verankert werde. “Außerdem muss das Widerrufsrecht auf sinnvolle Fälle beschränkt werden.”
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Kein neues Problem
Das Problem hatte früher Quelle und Co. mit ihrer Katalogbestellung.
Abhilfe schaffte damals das einführen von Siegeln und Anhängern, die bei Entfernung einen Rücktrit vom Kauf unmöglich machten.
Dies kann in abgewandelter Form angewendet werden: 'Mit der Entfernung des Siegels treten sie von ihrem Rücktrittrecht zurück'. Dies sollte rechtlich möglich sein.
Keiner trägt gerne Klamotten, wo ein riesiges Plastikschild dran ist. ;)
Wertminderung durch Äußere Einflüsse allerdings ist eine Sache, mit der die Online-Händler klarkommen müssen.
Man darf auch nicht vergessen, dass die Online Händler das Geld für die Ware meist schon haben, wenn die Wertminderung stattfindet.
Am längeren Hebel sitzen also eigentlich die Händler und nicht die Kunden .... denn die Kunden müssten den Rechtsweg einschlagen und der ist lang und teuer. Solange aber bleibt sein Bargeld beim Händler.
Kein neues Problem
Die ganze hirnlose Einkauferei und Umtausch zu Weihnachten sagt doch schon genug. Ganz einfach weil all zu viele Leute keinen Anstand mehr gelernt haben und ihn somit auch nicht besitzen. Was ich im Laden einkaufe oder im Netz bestelle, dazu stehe ich auch ohne Wenn und Aber, es sei denn, die Ware ist mangelhaft, dann erwarte ich auch einen bedingungslosen Umtausch.
Andererseits sollte die DIHK mal die unseriösen Internethändler helfen bekanntmachen und aus dem Verkehr ziehen, besonders im Elektronikbereich, wo so viele Menschen ganz einfach übelst gelinkt werden.