Die Zivilkammer des Hamburger Landgerichtes hatte den Antrag der GEMA auf Löschung von 600 Musikvideos in Deutschland abgelehnt. Hintergrund für diesen Antrag ist ein Streit zwischen der GEMA und YouTube. Ein erster Vertrag, der die Verwertung der Videos auf dem Portal regelte, war im März 2009 ausgelaufen. Im Mai dieses Jahres hat YouTube dann die Verhandlungen ganz abgebrochen.
Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht das Ende des Rechtsstreits zwischen den Parteien. Das Gericht begründete den Urteilsspruch damit, dass es zweifelhaft sei, dass die GEMA erst kurz vor Einreichen des Antrags davon erfahren haben soll, dass die besagten Videos bei YouTube abrufbar sind.
Es spreche jedoch viel dafür, dass “den Antragstellerinnen prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin zusteht”. Die Google-Tochter YouTube habe “zumutbare Prüfungspflichten und Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen nicht wahr- bzw. vorgenommen”, heißt es in einer Aussendung des Gerichts. Google allerdings die GEMA-Forderungen mehrmals als völlig überhöht zurückgewiesen. In Verträgen mit anderen Verwertungsgesellschaften in Europa seien deutlich niedrigere Sätze üblich, hatte die YouTube-Mutter argumentiert.
Mit dem Antrag auf Sperrung von Videos wollte die GEMA ein Zeichen setzen und damit die ins Stocken geratenen Verhandlungen wieder aufrollen.
Assistenzsysteme unterstützen Monteure bei der Arbeit. Zu oft zahlt man jedoch mit den eigenen Daten…
Hersteller werden stärker in die Pflicht genommen, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in den Blick…
LLMs besitzen einerseits innovative neue Fähigkeiten, stellen Unternehmen allerdings auch vor diverse Herausforderungen: ob EU…
Server-Ausbau in den USA und China macht große Fortschritte, deutscher Weltmarktanteil sinkt. Lichtblicke in Frankfurt…
Der Markt für Workplace Services gerät in Bewegung. Das bestmögliche digitale Nutzererlebnis gilt als Schlüssel…
Schutz für 10.000 Postfächer über rund 200 Domains: Private-Stack-Variante kombiniert Vorteile einer Cloud-Lösung mit Sicherheit…
View Comments
Schmarotzertum?
Nach meinem persönlichen Empfinden entwickelt sich die Gema augenscheinlich immer mehr zu einer blutsaugenden außer Kontrolle geratenen Wucherung, die wie ein Parasit sich auf alles stürzt, was sich aussaugen läßt. Sie finden ja offenbar auch immer wieder überwillige Helfershelfer auf den Richterbänken.
Gottseidank sind sie mit dieser ekelerregenden Vorgehensweise endlich einmal gescheitert.
Warum soll ich auf meine Arbeitsgeräte und Zubehör an dieses Konstrukt Gebühren zahlen, denn ich kann mich nicht erinnern, daß meine Schreiben, Zeichnungen oder sonstige aus meiner Arbeit fließenden Ergebnisse irgendwelchen Urheberrechten als meinen eigenen unterliegen, zumindest nicht denen der Gema. Welche Berechtigung ziehen sie daraus, mich dafür abzocken zu können und dürfen?
Aber typisch Deutsch ziehen alle gegenüber diesem Schmarotzertum den Schwanz ein, buckeln und zahlen an Prozeßhanseln, statt sich endlich zur Wehr zu setzen in diesem nicht vorhandenen Rechtsstaat mit den vielen lobbygeschmierten Politikern.