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eiPott: Apple giftet gegen einen Eierbecher

Apple erwirkte kürzlich vor dem Hamburger Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung gegen das Odenwalder Unternehmen Koziol. Dir Firma darf den 2009 auf den Markt gebrachten Eierbecher nicht mehr eiPott nennen um Verwechslungen mit dem iPod zu vermeiden.

Ja, der Eierbecher spielt bewusst mit dem bekannten Apple-Design aber die Frage, wie groß die Verwechslungsgefahr ist, verbietet sich eigentlich von selbst. Das räumten auch die Richter ein. Allerdings, argumentieren sie, werde die Marke iPod in unerlaubter Weise ausgebeutet.


Das Objekt des Eier-Streits.
Foto: Koziol

“Zwar ist die Verwendung des Zeichens ‘eiPott’ für einen Eierbecher in Anlehnung an die Marke der Antragsstellerin ohne Zweifel eine witzige Idee. Das reicht aber allein noch nicht, um sie mit der Kunstfreiheit zu rechtfertigen”, heißt es in der Urteilsbegründung. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung mit Apple sei nicht zu erkennen.

Weil man bei Koziol kein Ordnungsgeld von 250.000 Euro riskieren will, steht das Frühstücks-Gadget deshalb ab sofort unter dem Namen “Pott” in den Verkaufsregalen. Dabei will es das Familienunternehmen aber nicht belassen. Koziol gedenkt, ein Hauptsacheverfahren anzustrengen und prüfen zu lassen, ob die von Apple angemeldeten Ansprüche überhaupt eine sachliche Grundlage haben.

Darüber hinaus reagiert das Unternehmen durchaus kreativ auf die Situation. Auf der Webseite findet sich ein Spiel namens ‘eiPlay’. Dabei müssen alle Eier mit einem Pott aufgefangen werden – unter Berücksichtigung des Apfels versteht sich.

Silicon-Redaktion

View Comments

  • Designklau?
    Sind wir ehrlich: Wer sich so an das Design von Apple anlehnt und dann noch ein Wortspiel dieser Güte als Produktnahmen wählt, bettelt gerade darum eine Unterlassung zu kassieren. Natürlich alles Teil des Konzepts, denn was wäre dieser Eierbecher ohne Bezug zum weltweit bekannten Musikabspielgerät? Richtig, ein ganz profaner Eierbecher, den keiner will.

  • eiPott
    Hatten wir sowas nicht schon einmal mit
    Tee-Online ? Übrigends I Pott jeden Morgen :-)

  • Na und?
    Ein (bekanntes) ausländisches Wort nehmen und die deutsche Entsprechung zu produzieren. Hier fehlt mir das Verständnis für das Urteil. Eipott ist ein korrektes deutsches Wort und hat eine klare Aussage: ein Pott für ein Ei. Und das haben die Leute produziert. Sie haben auch nichts unanständiges oder herabsetzendes produziert. Und jeder der das Wort liest (als Deutscher) wird es auch mit dem produzierten identifizieren.
    Ich halte das Urteil für sehr bedenklich, wer weiß welche Worte dann durch die aufkommende Wirtschaftmacht China plötzlich geschützt werden können und im zweifelsfall darf man nicht mehr ein "Auto" verkaufen.

  • Lieber Herr Stephan Koziol
    Herzlichen Glückwunsch! Etwas Besseres als diese Herablassung des Apfelriesen, um Ihnen den EiPott zu verwehren, konnte Ihnen gar nicht passieren. Eine bessere Medienaufmerksamkeit hätte Sie selbst kaum hingekriegt. Jetzt sieht sich so mancher bestimmt zum ersten Mal Ihre - im Übrigen gut gestaltete - Seite an. Nur weiter so.

  • eiPott
    Aus dem Odenwald stammend kann ich zu Ei Pott nur sagen, dass dieser begriff z.B. auch von meiner Oma verwendet wurde, das war so im Nachkriegsdeutschland.

  • Wie kann man nur so dämlich sein und kostenlose Werbung auch noch bestrafen?
    Ich kann nicht verstehen, wieso Apple diese kostenlose Werbung (jeden Morgen wird an design und Namen eiens Elektronikproduktes seiens Hauses erinnert) auch noch bestraft. Ich hätte stattdessen überlegt, ob eine solche initiative nicht zu fördern sei und höchstens die Einhaltung gewisser Standards eingefordert.
    Aber vermutlich haben da wieder übereifrige Anwälte die Honorardollars in den Augen gehabt, als sie der Geschäftsführung die Klage empfohlen haben. Widerwärtig und zumindest für mich ein Argument gegen den zukünftigen Kauf eines I-Pods.

    Ingo.

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