Pro Anteil stünden jedem Aktionär eine Zuzahlung von 1,15 Euro und Zinsen zu, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt und bestätigte damit die Summe, die zuvor das Landgericht Frankfurt errechnet hatte.
2005 verleibte sich die Telekom den Ableger wieder ein, nachdem der Geschäftsbereich zuvor an der Börse gehandelt wurde. T-Online-Aktionäre erhielten im Austausch Anteile der Telekom. Allerdings war schon damals das Umtauschverhältnis umstritten und die Aktionäre der Online-Tochter klagten, benachteiligt geworden zu sein. Für jede T-Online-Aktie wurden damals 0,52 Telekom-Aktien getauscht. Viele Privatanleger hatten die T-Online-Aktien für rund 27 Euro gekauft, und letztlich für ihren Anteil 8,22 Euro bekommen. Auf diese Weise haben vor allem viele Kleinanleger ein Menge Geld verloren.
Weitere Mittel wolle die Telekom nun nicht mehr einsetzen. “Selbstverständlich akzeptieren wir den rechtskräftigen Beschluss”, erklärte eine Sprecherin des Unternehmens. Ehemalige Eigner könnten schon bald mit der Überweisung der Beträge rechnen, heißt es.
Der Vertreter der Kläger, Peter Dreier, hatte allerdings mit einer höheren Nachzahlung gerechnet. Es sei “rechtlich unzulässig”, das Umtauschverhältnis anhand des Börsenkurses festzumachen, was damals aber dennoch geschehen sei. Nun wolle er schnell eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
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