P2P: Ein Upload macht zum Straftäter
Bereits der Upload eines einzigen Films in eine P2P-Tauschbörse stellt eine “schwere Rechtsverletzung” dar und erreicht dadurch das “gewerbliche Ausmaß”. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor (Beschluss vom 28.07.2010 – Az.: 209 O 238/10).
Hintergrund ist, dass ein User einen aktuellen Film in einer Online-Tauschbörse zum Download bereitstellte. Dagegen klagte ein Unternehmen, dass Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte des Films war. Es verlangte von Access Provider Auskunft über die Verkehrsdaten des Users.
Die Richter gaben dem Kläger Recht und erklärten, dass der Tatbestand des “unbefugten öffentlichen Zugänglichmachen eines geschützten Werkes” vorliege. Auch wenn es sich hierbei nur um den Upload eines einzigen Filmes handle, so liege doch eine schwere Rechtsverletzung vor, die das gewerbliche Ausmaß erreiche. Dies gelte umso mehr, da es sich um einen aktuellen Film handle.
Der Access Provider erbringe in gewerblichem Ausmaß Dienstleistungen, die der User für die Rechtsverletzung genutzt habe. Daher sei im vorliegenden Fall eine gerichtliche Anordnung der Auskunftserteilung angemessen.