Hintergrund des Urteils (LG München, Urt. v. 23.02.2010 – Az.: 13 S 15605/09) war die Klage eines Betroffenen. Er hatte in der Vergangenheit entdeckt, dass bei den Google-Suchergebnissen ein Zeitungsartikel angezeigt wurde, in dem er namentlich genannt und als Kinderschänder bezeichnet wurde. Er forderte Google daraufhin auf, den Artikel unverzüglich aus den Suchtreffern zu entfernen. Der Suchkonzern kam dieser Aufforderung nach, gab jedoch keine Unterlassungserklärung ab.
Daraufhin zog der betroffene vor Gericht. Dabei verfolgte er zwar das Unterlassungsbegehren nicht mehr weiter, verlangte aber die Zahlung der Abmahnkosten. Die Richter am Landgericht München wiesen die Klage ab.
Die Begründung: Google habe lediglich fremde Inhalte zur Verfügung gestellt und sei keinesfalls Urheber dieses Artikels gewesen. Insofern bestehe schon einmal gar kein vertragliches oder gesetzliches Schuldverhältnis, aufgrund dessen Google eine Pflicht habe verletzen können. Auch bestehe im Verhältnis zu dem Urheber selbst kein Schuldverhältnis, so dass keine Erstattungsansprüche in Betracht kämen.
Auch sei es Google als Suchmaschinenbetreiber aufgrund der immensen Flut an Inhalten nicht möglich alle eingehenden Inhalte und Dokumente danach zu prüfen, ob möglicherweise Rechte Dritter berührt würden. Dies sei auch personell sowie finanziell nicht zumutbar. Demzufolge habe Google durch die sofortige Löschung alles Notwendige zur Vermeidung einer Rechtsverletzung getan.
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Wer Geld hat...
...und wieder mal zeigt sich: Wer Geld hat und sich die besseren Anwälte leisten kann, ist gleicher als gleich".
...wo bitteschön ist hier ein Unterschied zu einem Forenbetreiber, der für die Postings seiner Nutzer zur Verantwortung gezogen werden kann?
Gleiches Recht für alle
Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für alle Abgemahnten. Muss man hier Google heissen, um anders behandelt zu werden.
Gleiches Recht für Birnen&Äpfel
Gedanken zu den vorigen Kommentaren...
Was mag denn wohl der Unterschied zwischen einem Forum und einer Suchmaschine sein? Gibt es da wirklich keinen? Ist das Eine nicht eher eine Plattform für Informationsaustausch und das Andere eine Art 'Durchlauferhitzer' für schon vorhandene Informationen?
Nur Stimmung machen weil's grad so hip ist, scheint mir bei diesem Thema etwas zu kurz gedacht.
Fan
@Fan
Ich habe hier keineswegs Äpfel mit Birnen verglichen, denn in der Urteilsbegründung wurde gesagt, dass ein begrenzter Personalstamm nur eine begrenzte Anzahl von Artikel auf womögliche rechtlich problematische Inhalte untersuchen kann. Und das ist sowohl bei Google, mit mehreren 1000 (denke ich mal) Angestellten wie auch bei einem Forum mit 1-2 Betreibern (womöglich noch nebenberuflich) gleich.