Das französische Portal Legalis.net zitiert aus dem Urteil wonach Google die beanstandeten Wörter aus der Autovervollständigung und den verwandten Suchbegriffen entfernen soll. Andernfalls drohe ein Schadenersatz in Höhe von 500 Euro für jeden Tag, an dem die Vorschläge sichtbar seien.
Zusätzlich werde ein symbolischer Schadenersatz von einem Euro fällig. Google muss auch die Kosten des Klägers von 5000 Euro übernehmen. Ein Google-Sprecher sagte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass man Revision einlegen werde.
Besonders kurios ist der Fall aber auch deshalb weil der Kläger zu dem Zeitpunkt, zu dem er seinen Namen bei Google eingab bereits verurteil war – zu drei Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Die Entscheidung sei aber damals noch nicht rechtskräftig gewesen, argumentierte jetzt das Pariser Gericht. Deshalb würden die Vervollständigungsvorschläge einzeln oder zusammen genommen Fakten und Indizien darstellen, die auf eine Verleumdung des Angeklagten hinauslaufen.
Google hatte dagegen vor Gericht argumentiert, dass die Vervollständigungsfunktion nur Begriffe vorschlage, die am häufigsten in Verbindung mit einem anderen Wort eingegeben würden. Der Vorschlag werde automatisch erstellt, stamme also nicht
von Google selbst.
Das Pariser Gericht erkannte diese Argumentation allerdings nicht an. Da Google auch bestimmte anstößige Inhalte für seine Nutzer ausschließen kann, gäbe es sehr wohl eine Möglichkeit zur Vorauswahl der gezeigten Begriffe.
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