So ständen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen üblicherweise drei Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. So wurden 2004 die Attentäter von Madrid und 2006 die Sauerland-Terroristen überführt – bevor die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt wurde. Auch bei Internetverbindungen sicherten die Provider bereits jetzt auf Anfrage der Polizei die Verbindungsdaten und gäben sie für Ermittlungen heraus.
“Wenn ein Verdacht besteht, ist es selbstverständlich, dass die Internetwirtschaft die Polizei bei den Ermittlungen unterstützt. Diese Form der Zusammenarbeit gibt es täglich, und viele Straftaten konnten so aufgeklärt werden”, so Süme. “Wir wehren uns jedoch gegen die Unterstellung, dass jeder Deutsche das Internet nutzt, um dabei Verbrechen zu begehen.”
Für die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ist Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zuständig – die zu den Klägern gehörte, die das Gesetz in Karlsruhe zu Fall brachten. Ein Ministeriumssprecher sagte dazu, der Zeitraum für eine Neuregelung sei offen und der Spielraum nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eng.
Dem Handelsblatt liegt ein vierseitiges Strategiepapier Leutheusser-Schnarrenbergers für die FDP-Bundestagsfraktion vor. Darin
widerspricht sie nach Angaben der Zeitung der Behauptung des BKA, man könne zahlreiche Straftaten ohne Vorratsdatenspeicherung nicht aufklären. “Stoßen Ermittler auf strafbare Handlungen im Internet, wie die Verbreitung von Kinderpornografie, so kann die Identität des Täters durch sofortige Abfrage vom Provider verlangt werden”, heißt es darin.
Zur Kriminalitätsbekämpfung seien auch ohne die “pauschale und anlasslose” Speicherung jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar. Dass mehr Überwachung zu mehr Schutz führe, sei nicht bewiesen.
Leutheusser-Schnarrenberger bringt zudem eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung in Spiel. “Die Vereinigten Staaten und Kanada praktizieren ein Verfahren, das sich quick freeze (Schockfrosten) nennt.” Dies sei auch in Deutschland denkbar. Die Behörden müssten dafür einen richterlichen Beschluss erwirken. Um zu verhindern, dass in dieser Zeit wichtige Daten verloren gingen, könne man die Daten so lange einfrosten und dann wieder auftauen.
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