GEZ-Urteil: Computer sind Rundfunkgeräte

Wer internetfähige PCs oder Handys besitzt – und gleichzeitig kein Radio- oder TV-Gerät – muss GEZ-Gebühren bezahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden. Zwei Rechtsanwälte und ein Student hatten gegen die Gebühr von monatlich 5,76 Euro geklagt.

Diese sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ergebende Rechtslage verstoße auch nicht gegen höherrangiges Recht. Insbesondere verletze sie nicht in rechtswidriger Weise die Rechte der Kläger auf Freiheit der Information (Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz) und der Berufsausübung (Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz) oder den Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz).

Viele Leser von silicon.de hatten auf die Einführung der GEZ-Gebühr für Internet-PCs mit Kopfschütteln reagiert. “Damit werden die Privatanwender doppelt abkassiert”, sagte etwa Uwe Drießen, Fachhändler aus dem rheinland-pfälzischen Feilbingert. So müssten die Anwender erst beim Service Provider die Internetverbindung bezahlen – und dann noch eine Gebühr für Radio- und TV-Programme.

Und das auch, wenn man die Radio- und TV-Programme von ARD und ZDF online gar nicht aufrufe. “Das ist Willkür wie im Mittelalter – der Graf braucht Geld und erhöht einfach die Abgaben”, so Drießen. Gerade das Internet biete viele Möglichkeiten, gebührenpflichtige Seiten zu schützen. “Wieso tun die das nicht?”

“Das ist ja ein merkwürdiges Weltbild: jemand erbringt unbestellte Leistungen und fordert per Monopolverordnung eine Vergütung von den Nutzern des Verbreitungsmediums – egal ob jene die nicht bestellte Leistung in Anspruch nehmen oder nicht”, meinte Eberhard Spittler, System-Analytiker aus Bayern. Er habe diese Leistung nicht bestellt und wolle sie auch nicht bezahlen.