“Wir danken erneut den Geschworenen für ihre Dienste, und dass sie die Schwere des Fehlverhaltens der Beklagten erkannt haben”, teilte die Recording Industry Association of America (RIAA) mit, die die Interessen der vier großen Musiklabels vertritt. “Mit drei Jury-Entscheidungen im Rücken hoffen wir, dass Thomas-Rasset nun endgültig die Verantwortung für ihre Handlungen übernimmt.”
Die Frau kündigte hingegen eine erneute Berufung an. “Wir werden unsere verfassungsmäßigen Rechte nutzen”, sagte ihr Anwalt Kiwi Camara. “Der Kampf geht weiter.”
In einer ersten Instanz hatte ein Gericht Thomas-Rasset 2007 für schuldig befunden und einen Schadenersatz von 222.000 Dollar festgesetzt. Später revidierte der Richter seine Entscheidung aufgrund eines Fehlers und setzte eine neue Verhandlung an. Im zweiten Verfahren wurde Thomas-Rasset 2009 zur Zahlung von 1,92 Millionen Dollar verurteilt.
Der zuständige Richter entschied darauf hin, der Betrag sei “monströs und schockierend”. Er reduzierte die Summe auf 54.000 Dollar. Kurz danach unterbreitete die RIAA der Beklagten einen Vergleichsvorschlag über 25.000 Dollar. Dafür sollte Thomas-Rasset allerdings den Richter auffordern, seine Entscheidung über den millionenschweren Schadenersatz aufzuheben und aus den Gerichtsakten zu löschen. Ihre Anwälte wiesen das Angebot umgehend zurück, was zu der jetzt verhandelten Berufung der RIAA führte.
In einem ähnlichen Fall hatte eine US-Bundesrichterin im Juli den gegen den Physik-Doktoranden Joel Tenenbaum verhängten Schadenersatz von 675.000 Dollar als “verfassungswidrig überhöht” bezeichnet. Sie reduzierte die Geldstrafe auf 67.500 Dollar.
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