Kinderpornographie fließt über P2P-Netzwerke

Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet steht erst am Anfang. Das ist auf dem Symposium des ‘Bündnis White IT’ in Hannover deutlich geworden. In vielen Fällen müssen sich die Bündnispartner erst einmal eine Grundlage für die weiter Arbeit schaffen.

Viele der ausgewerteten Fälle seien jedoch nicht auf Niedersachsen beschränkt und würden auch andere Bundesländer betreffen, so Arnd Hüneke im Gespräch mit silicon.de. Er ist federführend für die Durchführung der Studie verantwortlich. Endgültige Ergebnisse sollen nach seinen Worten im Frühjahr nächsten Jahres vorliegen.

Diese sollen dann auch dabei helfen, das weitere Vorgehen des Bündnis White IT festzulegen. “Wir brauchen mehr qualitativ hochwertige Zahlen zu dem Thema, um Wissenslücken aufzuklären”, sagt die Europaabgeordnete Sabine Verheyen. Sie beschrieb in ihrer Rede, wie mühsam es oft ist, ein gemeinsames Vorgehen der europäischen Länder festzulegen.

So habe es beispielsweise im Kulturausschuss während der Arbeit an einer Richtlinie eine unerwartet heftige Diskussion über die Begriffe “Kind” und “Jugendlicher” gegeben. Am Ende habe man sich auf die Formulierung “Personen von unter 18 geeinigt”.

Sabine Verheyen
“Oft werden Kinder über Monate manipuliert und danach gnadenlos erpresst.”
Foto: CDU

Verheyen fordert unter anderem eine härtere Bestrafung der Straftäter. “In vielen Fällen bekommen die Täter – wenn sie überhaupt gefasst werden – nur eine Bewährungsstrafe. Hier geht es auch darum, die Wahrnehmung über die Schwere der Tat zu verändern.” Unterstützt wurde Verheyen bei dieser Forderung von Innenminister Schünemann: Hier muss eine abschreckende Wirkung her.”

Immer wieder wurde an beiden Konferenztagen auch die Frage der viel diskutierten Internetsperren erörtert. “Der jetzige Zustand ist eigentlich verfassungswidrig”, sagt Dr. Guido Brinkel, der beim Branchenverband Bitkom den Bereich Medienpolitik leitet. Er meint damit, dass das Zugangserschwerungsgesetz – das die Debatte um Internetsperren in Deutschland ausgelöst hatte – offiziell immer noch in Kraft ist, aber derzeit entsprechend einer Vereinbarung innerhalb der Regierungskoalition nicht angewandt wird.

In diesem Zusammenhang sind auch die Erkenntnisse zu den Tauschbörsen noch einmal von großer Bedeutung. Denn wenn ein Großteil der kinderpornographischen Inhalte über P2P-Netzwerke verbreitet wird – würde sowohl das Löschen als auch das Sperren von Webseiten nur einen Bruchteil der Fälle abdecken.