Konkret geht es darum, ob Google möglicherweise vorsätzlich die Seiten anderer Suchdienste bei der Google-Suche zu weit unten angezeigt hat. Falls die Wettbewerbshüter im Laufe des Verfahrens ihre Vorwürfe erhärten können, kann Google ein hohes Bußgeld drohen.
Der Kommission liegen nach eigenen Angaben mehrere Beschwerden von Google-Konkurrenten vor, die sich benachteiligt sehen. Bereits Anfang Februar hatten die französische Rechtssuchmaschine Ejustice.fr sowie die Preisvergleichsportale Foundem und Ciao Beschwerde gegen die Geschäftspraktiken des Suchmaschinenriesen eingereicht.
Derzeit könnten aber noch keine Verstöße gegen das europäische Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden, schrieb die Kommission. Der Fall habe aber nun Vorrang. Nach EU-Wettbewerbsregeln dürfen Unternehmen, die einen großen Teil des Marktes kontrollieren, diese Position nicht zum Schaden von Verbrauchern und Konkurrenten ausnutzen.
In einer ersten Stellungnahme kündigte Google an, mit der Kommission kooperieren zu wollen, um etwaige Bedenken auszuräumen. Die EU-Kommission ist für ihr hartes Durchgreifen gegen IT-Riesen bekannt – die Kartellwächter verfügen sowohl über das Know-how als auch die Ressourcen für derartige Mammut-Verfahren.
Zuletzt verhängte die EU-Kommission eine Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro gegen den Chip-Riesen Intel. Gegen den Softwarehersteller Microsoft verhängte die EU mehrfach Multimillionen-Strafen. Zudem wurde der Konzern dazu verpflichtet, in Windows neben dem Internet Explorer künftig auch Konkurrenz-Browser anzubieten.
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