An der Erarbeitung waren unter anderem die Deutsche Telekom, Google, Microsoft sowie kleinere Anbieter wie Panolife und Sightwalk beteiligt. Die Federführung lag beim Verband Bitkom. Bitkom-Präsident Professor Dr. August-Wilhelm Scheer übergab die Vorschläge heute an Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière.
Im Mittelpunkt steht eine ‘Zentrale Informations- und Widerspruchsstelle’ im Internet, bei der sich Bürger informieren und Widerspruch gegen die Abbildung von Häusern einlegen können. Wer keinen Internetzugang hat, soll per Brief widersprechen können. Zudem ist eine telefonische Beratung geplant. Der Kodex-Entwurf sieht darüber hinaus vor, Gesichter und Kfz-Kennzeichen generell unkenntlich zu machen, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos. Der Kodex wird in den nächsten Wochen mit der Bundesregierung sowie den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern diskutiert. Hier die Kernpunkte im Überblick:
Zentrale Plattform: Es wird ein zentrales Internetportal für Informationen und Widersprüche geben – als einheitliche Anlaufstelle. Dort erfahren Bürger, wie die Dienste funktionieren, ob ihre Stadt schon erfasst ist und welche Rechte sie haben.
Widerspruch mit wenigen Klicks: Im zentralen Webportal gibt es Links, die direkt auf die Widerspruchsseiten von allen beteiligten Anbieter verweisen. Auf den Seiten der Anbieter kann dann mit einer direkten Markierung der Gebäude beantragt werden, Fassaden unkenntlich zu machen.
Datensparsamkeit: Für Online-Widersprüche genügt die Angabe einer E-Mail-Adresse. Weitere persönliche Daten werden nicht verlangt.
Widerspruchsmöglichkeit auch ohne Internetanschluss: Wer Widersprüche nicht online einlegen kann oder will, kann bei allen beteiligten Panorama-Diensten mit einem einheitlichen Formular per Brief widersprechen.
Automatische Verpixelung: Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden ohne Antrag automatisch unkenntlich gemacht, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos.
Telefonische Beratung: Es wird eine telefonische Beratungsstelle geben, die Fragen zu den Panorama-Diensten beantwortet und Bürger bei Widersprüchen unterstützt.
Vorab-Informationen: Die Anbieter informieren auf ihren eigenen Webseiten und über das zentrale Internetportal mindestens einen Monat im Voraus über geplante Aufnahmefahrten.
Transparenz: Die Anbieter informieren verständlich und an leicht auffindbarer Stelle über Widerspruchsmöglichkeiten und Datenschutzregeln.
Einheitliches Logo: Mit einem einheitlichen Logo weisen die Unterzeichner auf ihrer Webseite auf den Kodex hin.
Kontrollen und Sanktionen: Für die Unterzeichner ist der Kodex verbindlich. Es werden Kontrollen und Sanktionen eingeführt, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.
Scheer: “Mit einer solchen Selbstverpflichtung plant die Branche, den Verbrauchern ein Höchstmaß an Transparenz und einfache Widerspruchsmöglichkeiten zu bieten. Der Kodex geht weit über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Wer möchte, kann mit wenigen Klicks Widerspruch einlegen.”
Scheer rief zu Besonnenheit bei der Bewertung der Geodatendienste auf. “Straßen sind ohnehin öffentliche Orte, durch Geodatendienste kann man sie künftig auch im Internet besuchen. Man kann sich die Suche nach einer neuen Wohnung sehr viel leichter machen, seinen Urlaub besser planen oder sich nach einem netten Restaurant umschauen. Auch Navigationssysteme greifen künftig auf Bilder zurück, wie sie von Panorama-Diensten angeboten werden. Zudem werden die Bilderdienste in einigen Ländern schon im Umwelt- und Katastrophenschutz eingesetzt. Wir sollten in Deutschland nicht nur auf mögliche Risiken schauen, sondern sehr viel stärker die Chancen sehen.”
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