Dabei handelt es sich, wie Infineon mitteilt, um eine unbezifferte Feststellungsklage gegen den Halbleiterspezialisten. Der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé wirft dem Unternehmen in der Klageschrift vor, dass es sich bei der Ausgliederung des Speichergeschäfts auf die Qimonda AG um eine sogenannte wirtschaftliche Neugründung gehandelt habe. Infineon weist die Anschuldigungen als unbegründet zurück und kündigt an, sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Vorwurf zur Wehr zu setzen.
Infineon, so Jaffé, habe es versäumt, die in diesem Zusammenhang erforderliche Erklärung gegenüber dem Registergericht abzugeben. Infineon sei aufgrund der angeblichen Verletzung dieser registerrechtlichen Formalität verpflichtet, Qimonda denjenigen Betrag zu erstatten, um den das tatsächliche Gesellschaftsvermögen der Qimonda zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinter dem Betrag des Grundkapitals der Qimonda zurückbleibt.
Infineon hält die Klage für gegenstandslos. Mehrere Gutachten hätten bereits gezeigt, dass die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Neugründung bei der Qimonda nicht gegeben gewesen seien. Schon bei der Ausgründung des Speichergeschäfts sei der Vorgang gerichtlich geprüft und für korrekt erklärt worden.
“Mit der Klage soll eine grundsätzliche Zahlungsverpflichtung von Infineon festgestellt werden, da sich der Insolvenzverwalter nicht in der Lage sieht, die Höhe seines vermeintlichen Anspruchs zum jetzigen Zeitpunkt konkret zu beziffern”, heißt es von Infineon in einer Mitteilung.
Selbst im Falle einer wirtschaftlichen Neugründung sieht Infineon keine Veranlassung, Gelder zu bezahlen, da “mit der Klage lediglich die Unterlassung einer registerrechtlichen Formalität gerügt wird”.
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