Das Ministerium forderte zudem die Tweets der isländischen Parlamentsabgeordneten Birgitta Jónsdóttir, des vermeintlichen WikiLeaks-Informanten Bradley Manning, des Sicherheitsforschers Jacob Appelbaum und von Rob Gonggrijp, Gründer des niederländischen Internetproviders XS4ALL.
Jónsdóttir wurde nach eigenen Angaben am vergangenen Freitag von Twitter über den Gerichtsbeschluss informiert, der ihre Aktivitäten auf Twitter seit November 2009 betrifft. Sie hat laut Twitter zehn Tage Zeit, um Einspruch einzulegen.
Appelbaum, der sich derzeit in Island befindet, plant, gegen die Entscheidung vorzugehen. Appelbaum ist US-Bürger und ein Entwickler des Tor-Projekts. Im Sommer 2010 hielt er im Namen von WikiLeaks eine Rede auf einer Hackerkonferenz. Kurz darauf hatten ihn US-Grenzbeamte bei der Einreise in die USA für drei Stunden in Gewahrsam genommen und verhört.
Ursprünglich räumte die US-Richterin Theresa Buchanan am 14. Dezember Twitter eine Frist von drei Tagen ein, um die angeforderten Daten herauszugeben. Zudem wurde dem Social Network auferlegt, über das Ermittlungsverfahren Stillschweigen zu bewahren. Ende vergangener Woche entschied sie, Twitter könne seine Kunden und Mitglieder nun doch über den Beschluss informieren, scheinbar um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, Widerspruch einzulegen.
Ein Twitter-Sprecher wollte den Fall nicht direkt kommentieren. Gegenüber dem Branchendienst CNET sagte er: “Um unseren Nutzern dabei zu helfen, ihre Rechte zu schützen, informieren wir sie darüber, wenn wir von Strafverfolgungsbehörden oder Regierungen Anfragen über Nutzerdaten erhalten, außer, es wird uns juristisch untersagt.”
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