Bislang wurden Ermittlungsverfahren wegen Betrugs immer dann eingestellt, wenn der Seitenbetreiber einer Abofalle einen Preisnachweis im so genannten Kleingedruckten versteckt hatte. Das ist nun anders. “Nach Ansicht des 1. Strafsenats erfüllen entsprechende geschäftliche Konstruktionen den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs”. Dies gehe aus dem Beschluss des OLG vom 17.12.2010 hervor, der der Frankfurter Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare vorliegt. Inzwischen hat das OLG den Bericht bestätigt.
Bei dem konkreten Fall haben zwei Beschuldigte Nutzern ihrer Webseite kostenpflichtige Abonnements von Routenplanern oder Grußkarten für bis zu rund 70 Euro monatlich zukommen lassen. Säumige Zahler wurden mit Mahnungen und Schreiben von Rechtsanwälten angehalten, den Forderungen nachzukommen.
Noch ist aber kein Urteil gefällt. Das OLG hat damit nur die Vorinstanz, das Landgericht Frankfurt, beauftragt, die Hauptverhandlung in diesem Fall zu eröffnen. Das LG hatte die Eröffnung der Verhandlung mit dem bislang üblichen Argument, dass es sich nicht um Betrug handle, da die Nutzer in den Nutzungsbedingungen auf die Kosten hingewiesen wurden, abgelehnt. Dagegen ist die Staatsanwaltschaft vorgegangen.
“Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen”, kommentiert FPS-Anwalt Hauke Hansen. Hansen ist zudem zuversichtlich, dass sich das Problem der Abo-Fallen damit nun endlich wirksam angehen lasse. “Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte”, erklärt Hansen.
Mit dem neuen Urteil hofft der Anwalt nun auf eine Wende. Zur strafrechtlichen Verfolgung der Betreiber solcher Abo-Fallen sieht der Jurist und Autor keine Alternative.
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