Ein entsprechender Antrag ist am 11. März beim Europäischen Patentamt eingegangen. Entdeckt wurde das vom Portal Patently Apple.
Demnach will sich Apple das Marken-Logo der Beatles, das einen Apfel der Sorte “Granny Smith” zeigt, für fast alle Bereiche der Markenklassifikation für Produkte und Dienstleistungen schützen lassen. Die einzigen Ausnahmen sind die Klassen 13, 19 und 34, die Schusswaffen, Baumaterialien und Tabak beschreiben.
In den USA hatte Apple schon kurz nach der Einigung mit den Beatles die Übertragung der Markenrechte beim US-Patentamt beantragt, um das Logo im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu verwenden.
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