Categories: Management

Impressum: Fehlender Name nicht zwingend wettbewerbswidrig

Hintergrund des Urteils war die Klage eines Gemüsegroßhändlers gegen einen Früchtehändler. Dieser hatte auf seiner Webseite keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer genannt. Sein Name fand sich zwar nicht im Impressum, jedoch auf der leicht überschaubaren Startseite. Der Gemüsegroßhändler rügte die fehlenden Pflichtangaben als wettbewerbswidrig. Nachdem eine Abmahnung erfolglos blieb, begehrte er gerichtlich Unterlassung und die Erstattung der Abmahnkosten.

Die Richter des Landgerichts München wiesen die Klage ab. Sie erklärten, dass dem Kläger der geltend gemachte Unterlassungs- und Zahlungsanspruch nicht zustehe. Der Beklagte habe durch sein Verhalten nicht wettbewerbswidrig gehandelt.
Grundsätzlich sei es zwar erforderlich, dass auf einer Internetpräsenz der Name des Betreibers im Impressum genannt werde. Jedoch stelle nicht jeder Verstoß eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Von solch einer sei nur auszugehen, wenn eine spürbare Beeinträchtigung der Mitbewerber vorliege. Dies sei hier nicht gegeben. Der Beklagte habe seinen Namen nämlich auf der leicht überschaubaren Startseite deutlich angegeben.

Für die fehlende UStID-Nr. gelte gleiches. In diesem Teilbereich werde jedoch grundsätzlich gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstoßen. Dennoch sah das Gericht auch darin keine spürbare Beeinträchtigung der Mitbewerber.

Silicon-Redaktion

Recent Posts

Blockaden und Risiken bei APM-Projekten vermeiden

Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.

2 Tagen ago

BSI-Bericht: Sicherheitslage im Cyberraum bleibt angespannt

Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.

2 Tagen ago

KI-Hype in der Cybersicherheit – oder besser doch nicht?

KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…

3 Tagen ago

Netzwerksegementierung schützt vor Angriffen über die OT

Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…

4 Tagen ago

KI-Bluff bei AIOps erkennen

Die Auswahl einer Lösung sollte anhand von echten Leistungsindikatoren erfolgen, um echte KI von Behauptungen…

4 Tagen ago

Klinikum Frankfurt an der Oder treibt Digitalisierung voran

Interdisziplinäres Lenkungsgremium mit Experten aus den Bereichen IT, Medizin, Pflege und Verwaltung sorgt für die…

5 Tagen ago