Microsoft knipst Deutschland für ‘Streetside’
Nach Google wird auch Microsoft für seinen Geodatendienst mit Kameras ausgestattete Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen schicken. Ab dem 9. Mai startet die Bilderfassung für Bing Maps Streetside zunächst in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Augsburg.
Anschließend sollen die Autos etwa 50 weitere Städte und Regionen abfahren. Erste Bilder werden laut Microsoft ab Sommer in die Karten von Bing Maps integriert. Ab dem 8. April finden Hauseigentümer, Mieter und Geschäftsinhaber online Informationen zu Microsofts Street-View-Konkurrenten sowie den Fahrplan der eingesetzten Fahrzeuge. Der Konzern will nach eigenen Angaben alle in Deutschland geltenden Datenschutzrichtlinien und -bestimmungen erfüllen.
“Wir haben uns mit den Befahrungen und der Markteinführung in Deutschland bewusst Zeit genommen, um vorher intensiv mit Branchenverbänden, politischen Vertretern und Datenschützern zu sprechen”, sagt Severin Löffler, Senior Director Legal and Corporate Affairs bei Microsoft. Das Unternehmen zählt zu den Unterzeichnern des ‘Datenschutzkodex für Geodatendienste’, der eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft für Panorama-Bilderdienste im Internet beinhaltet.
Die vom Kartenanbieter Navteq ausgestatteten Fahrzeuge nutzen Multi-View- und Panoramakameras sowie ein so genanntes LIDAR-System zur Ermittlung von 3D-Daten, anhand derer das Bildmaterial zu 3D-Modellen zusammengefügt wird. Eine Messeinheit aus mehreren Sensoren und GPS-Empfängern erfasst stetig die exakte Position der Kameras.
Wie Google wird auch Microsoft zur Verbesserung seines Geolokalisierungs-Service Daten von verfügbaren WLAN-Netzen sammeln. Anders als der Konkurrent will es sich dabei aber auf die BSSID (MAC-Adresse) und die Signalstärke beschränken. Google hatte sich den Zorn von Datenschützern zugezogen, weil es in über 30 Ländern rund 600 GByte Daten aus ungesicherten Funknetzen, darunter Teile von E-Mails und Passwörter, gesammelt und gespeichert hatte – angeblich aus Versehen. In Frankreich musste der Konzern deswegen zuletzt eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen.