Das KIT ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den Gesetzen des Landes Baden-Württemberg. Es fungiert als Universität und als nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft.
Bund und Land haben sich jetzt darauf verständigt, dem KIT mehr Autonomie zu gewähren. Das KIT wird künftig Dienstherr für seine Beamten und Arbeitgeber für seine Angestellten sein. Außerdem werden die unterschiedlichen Tarifbestimmungen der Beschäftigten am Campus Nord und Campus Süd harmonisiert.
Das Institut wird weiterhin Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, jedoch keine “staatliche Einrichtung”. Außerdem soll das KIT in weitem Umfang selbst Eigentümer des Vermögens werden. Die Mittel aus dem Landes- und Bundeshaushalt werden dem KIT als Mittel zur selbständigen Verwendung zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben zugewiesen.
Ebenso ist die Bauherreneigenschaft in Sicht: In einer fünfjährigen Experimentierphase soll das KIT Baumaßnahmen auf dem Campus Ost eigenverantwortlich durchführen. Dafür will das Land jährlich ein Baubudget in Höhe von 4 Millionen Euro bereitstellen.
“Wir begrüßen es, dass wir künftig mehr Gestaltungsspielraum haben, so können wir die wissenschaftliche Qualität in Forschung, Lehre und Innovation weiter steigern”, sagte KIT-Präsident Professor Eberhard Umbach. Einzelheiten zu der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land sind auf der Webseite des baden-württembergischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst einsehbar.
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