Haft auf Bewährung für geknackte Simlock-Sperren
Das Amtsgericht Göttingen hat mit einem Urteil zum weit verbreiteten Entsperren von Simlocks für Aufsehen gesorgt. Die Richter verurteilten laut dpa einen 35-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Es sei kein Kavaliersdelikt, die Sperre des Mobilfunkanbieters zu umgehen.
Der Richter argumentierte in der Urteilsbegründung, dass das Entsperren eine strafbare Datenveränderung sei. Damit folgte er weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer neun Monate Bewährungsstrafe gefordert hatte.
Es sei zulässig, dass Mobilfunkanbieter bei Vertragsabschluss eine Netzsperre einrichten und damit verhindern, dass das Handy zu möglicherweise günstigeren Konditionen genutzt wird, so das Amtsgericht. Gleichzeitig ließ der Richter allerdings durchblicken, dass er das Geschäftsmodell der Mobilfunkanbieter – teure Handys günstig zu verkaufen, um Kunden mit teuren Zweijahresverträgen zu binden – persönlich nicht gut finde. Dennoch müsse man die Zugangssperren akzeptieren.
Beobachter halten das Urteil für richtungsweisend. Nach Angaben des zuständigen Richters ist es bundesweit das erste Strafurteil in dieser Sache.
Der Verteidiger des 35-Jährigen kündigte kurz nach dem Schiedsspruch an, die Entscheidung von weiteren Instanzen prüfen zu lassen. Er hatte zuvor auf Freispruch seines Mandanten plädiert. Es handele es sich im aktuellen Fall nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine zivilrechtliche Vertragsverletzung, so sein Argumentation.
Ausschlaggebend für die Höhe der Strafe war auch, dass der Angeklagte das Entsperren von Handys gewerbsmäßig betrieben hat. Zwischen 2005 und 2010 soll er für Kunden hunderte Geräte vom Simlock befreit haben. Konkret ging es bei der Gerichtsverhandlung aber nur um zehn Fälle – damit sollte der Prozess vereinfacht werden.