Der Richter argumentierte in der Urteilsbegründung, dass das Entsperren eine strafbare Datenveränderung sei. Damit folgte er weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer neun Monate Bewährungsstrafe gefordert hatte.
Es sei zulässig, dass Mobilfunkanbieter bei Vertragsabschluss eine Netzsperre einrichten und damit verhindern, dass das Handy zu möglicherweise günstigeren Konditionen genutzt wird, so das Amtsgericht. Gleichzeitig ließ der Richter allerdings durchblicken, dass er das Geschäftsmodell der Mobilfunkanbieter – teure Handys günstig zu verkaufen, um Kunden mit teuren Zweijahresverträgen zu binden – persönlich nicht gut finde. Dennoch müsse man die Zugangssperren akzeptieren.
Beobachter halten das Urteil für richtungsweisend. Nach Angaben des zuständigen Richters ist es bundesweit das erste Strafurteil in dieser Sache.
Der Verteidiger des 35-Jährigen kündigte kurz nach dem Schiedsspruch an, die Entscheidung von weiteren Instanzen prüfen zu lassen. Er hatte zuvor auf Freispruch seines Mandanten plädiert. Es handele es sich im aktuellen Fall nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine zivilrechtliche Vertragsverletzung, so sein Argumentation.
Ausschlaggebend für die Höhe der Strafe war auch, dass der Angeklagte das Entsperren von Handys gewerbsmäßig betrieben hat. Zwischen 2005 und 2010 soll er für Kunden hunderte Geräte vom Simlock befreit haben. Konkret ging es bei der Gerichtsverhandlung aber nur um zehn Fälle – damit sollte der Prozess vereinfacht werden.
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jgftrz@wetd.de
Um diesen Scheiß kümmert sich unsere Justiz. Wenn aber ein Mensch fast erschlagen wird, werden die Täter wieder auf freien Fuß gesetzt und bekommen wahrscheinlich auch nicht mehr als eine Bewährungsstrafe.
Hauft auf Bewährung für geknackte Simlock-Sperren
Ich bin kein Jurist. Aber mit Vertragsabschluss geht das Telefon in den Bestitz des Kunden. Darf ein Kunde Theoretisch mit seinem Besitz nicht machen was er will? Er könnte es sogar gegen ne Wand werfen. Dann würde der Anbieter des Vertrages auch nichts von haben (außer Grundgebühr).
Auch gewerblich finde ich da nichts verwerfliches dran. Ich meine er ändert im Grunde nur das Programm auf der Hardware(Eigentum) des Kunden.
Vielleicht verstehe ich es auch falsch dann verbessert mich.
Wieder mal murks
Ich sehe das so wie der Verteidiger. Es gibt einen privaten Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Und den Simlock zu entfernen ist ein Vertrgsverstoß und damit etwas was unter Schadensersatz fällt.
Der Staat in Gsstalt der Justiz hat da nix zu suchen.
Aber natürlich ist in unserer Gesellschaft jede Großfirma wie die Telekom so krakenartig in allen staatlichen Organisationen präsent und kann Dinge in ihrem Sinne anstossen.
Ich hoffe das Urteil wird in der nächsten Instanz kassiert.
Absolut in Ordnung
In meinen Augen geht das Urteil absolut in Ordnung und ich hoffe sehr, dass es bei diesem bleibt.
1. Jeder Kunde weiss, dass er mit einem solchen Vertrag 2 Jahre lang an einen Mobilfunkanbieter bindet. Das ist Vertragsbestandteil. Ein Vetrag wird in diesem Fall von zwei Parteien für eine bestimmte Zeit geschlossen und kann / darf nicht einseitig aufgelöst werden. Als Gegenleistung erhält der Kunde das Gerät stark vergünstigt. Wenn der Kunde von Anfang an das Recht haben möchte, mit seinem Gerät beliebiges zu machen, kann er das Gerät auch ohne 2-Jahres-Vertrag erwerben. Dann ist es natürlich teurer, hat aber dafür auch kein SimLock.
2. Der Händler, der SimLock entfernt, verschafft sich gegenüber anderen Händlern einen Vorteil, in dem er dem Kunden hilft, einen Vertrag zu brechen, den er (der Händler) selber vermittelt hat. Das nennt man unlauteren Wettbewerb.
Anmerkung am Rande:
Wenn es sich um ein privates Entfernen des SimLocks handelt, wäre diese Strafe vermutlich nicht so hoch und auch nicht angemessen gewesen. Nachdem das aber fünf Jahre lang gewerblich betrieben wurde, halte ich die Strafe für absolut gerechtfertigt.
Gruß,
Klaus