Einen entsprechenden Antrag hat Samsung bei einem US-Gericht in Kalifornien eingereicht, berichtet das US-Blog Thisismynext.com. Demnach soll Apple die Modelle bis zum 17. Juni zu Verfügung stellen.
Laut dem Bericht handelt es sich um die “finalen, kommerziellen Versionen” von iPhone und iPad, inklusive der Verpackung, mit der sie in den Handel kommen sollen. Die bisher noch nicht offiziell angekündigten Geräte bezeichnet Samsung als “iPhone 4S”, “iPhone 5”, “iPad 3” und “iPad der dritten Generation”.
Dabei sollen für Samsung dieselben Regeln gelten, die die zuständige Richterin Lucy Koh auch Apple auferlegt hat: Nur die Anwälte von Samsung dürfen die iPhone- und iPad-Muster begutachten, nicht aber das Produkt-Team der Koreaner.
Vor einer Woche hatte das Gericht Samsung angewiesen, Apple Muster seiner Smartphones und Tablets vorzulegen, darunter das Galaxy S II, das Galaxy Tab 8.9 und das Galaxy Tab 10.1. Apple will so herausfinden, ob kommende Samsung-Produkte das geistige Eigentum des iPhone-Herstellers verletzten.
Apple wirft Samsung in seiner Klage vom April vor, mit der Produktreihe Galaxy Design und Benutzeroberfläche von iPhone und iPad zu kopieren sowie mehrere Apple-Patente zu verletzen. Samsung reagierte darauf mit Patentklagen in mehreren Ländern.
Künstliche Intelligenz gewinnt im Bereich der Suchmaschinenoptimierung zunehmend an Bedeutung. Durch Technologien, die menschliches Verhalten…
IT-Systeme werden vor Ort in einem hochsicheren IT-Safe betrieben, ohne auf bauliche Maßnahmen wie die…
Cloud-Trends 2025: Zahlreiche neue Technologien erweitern die Grenzen von Cloud Computing.
Noah Labs wollen Kardiologie-Praxen und Krankenhäuser in Deutschland durch KI-gestütztes Telemonitoring von Patienten entlasten.
Neun von zehn deutschen Managern erwarten, dass der Einsatz von KI auf ihre Nachhaltigkeitsziele einzahlen…
Intergermania Transport automatisiert die Belegerfassung mit KI und profitiert von 95 Prozent Zeitersparnis.
View Comments
Klageserie
Es gibt ja genug Yuppies, die, für $ 10 - Elektronik in der Gestehung, $ 600 und mehr zu zahlen bereit sind. Bei den Margen ist es verständlich, daß die Klagehanseln Oberwasser bekommen!
Der Apfel, das Rad und andere Patente die verboten gehören !!!
Beide Parteien sollten für unnötige Prozesshanselei eine saftige Strafe aufgebrummt bekommen, zu gemeinnützigen Zwecken und zur eigenen Läuterung !
Da wird wohl demnächst auch eine Patentgebühr für den Besitzt und die Nutzung des Gerätes 'Finger zur Bedienung eines Touchscreens' notwendig.
Bei der Marke mit dem angebissenen Apfel natürlich für jeden Finger einzeln, sprich mindestens zehn mal. Der findige Anwender der dann mit den Zehen oder der Nase tippt um das widersinnige Patent zu umgehen wird auf Schadenersatz verklagt und zur sofortigen Unterlassung gezwungen. Alternativ fallen weiter elf Patentgebühren an.
Mein Tipp: Produkte beider Hersteller boykottieren !
Anwenderfeindliche Prozesshanselei auf Basis von simpelsten Banal-Patenten gehört schlicht und ergreifend auch und insbesondere vom Markt abgestraft.
Eine (patentfreie) Birne