Patentanträge komplett digitalisiert
Das Münchner Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat heute die “elektronische Schutzrechtsakte” gestartet. Patente, Gebrauchsmuster, Topografien und ergänzende Schutzzertifikate werden ab sofort von der Anmeldung bis zur Publikation komplett elektronisch bearbeitet. Das neue System soll zu einer zügigeren Patenterteilung führen.
Hauptaufgabe des DPMA ist es, Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Marken sowie Geschmacksmuster) für technische und gewerbliche Innovationen zu erteilen und zu verwalten. Im Jahr 2010 prüften die 2700 Mitarbeiter über 59.000 Patent- und 17.000 Gebrauchsmusteranmeldungen.
Von links: DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer, Pillen, Leutheusser-Schnarrenberger, Bild: DPMA
In Anwesenheit von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz, und Gregor Pillen, Leiter von IBM Global Business Services, wurde das IT-System freigeschaltet. Mit dem Modernisierungsschub baue das DPMA “seine starke Stellung im Kreis der weltgrößten Ämter für gewerbliche Schutzrechte aus”, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Die Bearbeitung von Patenten oder Gebrauchsmustern wird nun medienbruchfrei abgewickelt – vom Antrag über die Abstimmung mit anderen Institutionen und den Antragstellern bis hin zur Veröffentlichung. IBM hat das Projekt konzipiert, mit Dokumenten- und Workflow-Systemen ausgestattet und seit dem Jahr 2006 schrittweise implementiert. Insgesamt 60 Einzelprozesse wurden umgestellt. Alle 850 Prüfer sowie die 350 Mitarbeiter in der Patent- und Gebrauchsmusterverwaltung arbeiten jetzt mit dem neuen IT-System, das im vorgegebenen Zeit- und Kostenrahmen übergeben werden konnte.
Der zentrale Verwaltungsrechner geht vom Netz und wird durch eine Service-orientierte Architektur (SOA) abgelöst. Dadurch können neue Geschäftsprozesse oder künftige Gesetzesänderungen integriert werden. Zudem hat IBM Global Business Services eine zentrale Kundenadressenverwaltung, eine Benutzerverwaltung sowie die Anbindung an ein zentrales Zahlungsverkehrssystem implementiert. Das Patent- und Markenamt arbeitet jetzt an der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte in den Schutzrechten ‘Marke’ und ‘Geschmacksmuster’.