Die Neuregelung sieht Strafen für Personen vor, die Malware oder andere Tools, mit denen sich Botnetze aufbauen oder Passwörter stehlen lassen, entwickeln oder verbreiten. Außerdem soll das Abfangen von Computerdaten als Straftat eingestuft werden.
Die Verwendung eines Botnetzes oder der Identität eines Unternehmens für ein Online-Verbrechen soll künftig zu einem höheren Strafmaß führen. Dies sei eine Antwort auf die zunehmende Bedrohung durch groß angelegte Cyber-Angriffe, die das Potenzial hätten, “den öffentlichen Interessen erheblich zu schaden”, so der Europarat.
Der Entwurf sieht auch neue Untergrenzen für ein Höchststrafmaß vor. Es soll bei allgemeinen Cyber-Verbrechen bei mindestens zwei Jahren liegen. Verbrechen, die eine größere Zahl von IT-Systemen betreffen, beispielsweise bei einem Botnet, sollen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Steckt eine organisierte Bande hinter einem Angriff oder wurde ein besonders großer Schaden verursacht, beträgt das Höchststrafmaß mindestens fünf Jahre Gefängnis.
Ein weiteres Ziel ist es, die Zusammenarbeit im Bereich Cybercrime zu verbessern. Die Mitgliedsstaaten sollen dazu verpflichtet werden, auf dringende Anfragen innerhalb von acht Stunden zu antworten. Der Entwurf sieht auch die Sammlung von grundlegenden statistischen Daten über Online-Verbrechen vor.
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