Der Belmarsh Magistrates’ Court hatte im Februar entschieden, Assange wegen Vorwürfen der sexuellen Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung an Schweden auszuliefern. Assange sagte damals, das europäische Haftbefehlssystem laufe Amok. Er sehe seine Menschenrechte verletzt und fürchte, an die USA ausgeliefert zu werden. Dort drohe ihm die Todesstrafe.
Der Richter schrieb in seiner Begründung, er sehe keine Grundlage für die Befürchtung der Verteidigung, Assange könne in Schweden keine faire Verhandlung erwarten. Auch sehe er die Vorwürfe als durchaus ausreichend für eine Auslieferung an. Allerdings gebe es in Schweden eine “erhebliche negative Berichterstattung in der Boulevardpresse, dem Fernsehen und im Parlament”.
Assange ist derzeit auf Kaution frei und lebt in Ellingham Hall, einem von dem Journalisten Vaughan Smith zur Verfügung gestellten Herrenhaus nahe der Grenze zwischen den Grafschaften Norfolk und Surrey. Am vergangenen Sonntag wurde er 40 Jahre alt und feierte dies mit mehr als 100 Gästen.
Zum Beginn der Berufung hat Assange eine neue Anwältin engagiert: Gareth Peirce, eine Spezialistin für Menschenrechtsfragen. Ihr Vorgänger Mark Stephens galt nach Angaben von Reuters als zu streitlustig. Falls das Gericht den Berufungsantrag ablehnt, kann Assange das höchste britische Gericht anrufen, den Supreme Court.
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