Insgesamt hat die EU-Kommission gegen 20 der 27 Mitgliedsländer ein Strafverfahren eingeleitet. Sie alle haben nun zwei Monate Zeit, um auf das formelle Auskunftsgesuch der EU zu antworten.
“Sollte die Kommission keine oder eine nur unbefriedigende Antwort erhalten, so kann sie eine förmliche Aufforderung zur Umsetzung des EU-Rechts an die betreffenden Mitgliedstaaten richten”, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Nächster Schritt wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Bundesregierung hat die Vorwürfe nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zurückgewiesen. “Wir haben das schon im März im Kabinett beschlossen”, heißt es aus Regierungskreisen. Inzwischen befinde sich der Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen, also nicht mehr im direkten Zugriffsbereich der Regierung.
Bei der EU sieht man das anders: Ein Sprecher sagte, einige der 20 Länder hätten zumindest die Umsetzung eines Teils der Richtlinie nach Brüssel gemeldet. Deutschland gehöre nicht dazu.
Mit den neuen Vorschriften sollen Unternehmen und Verbraucher neue Rechte bei der Nutzung von Telefon- und Mobilfunkdiensten erhalten. Auch der Bereich der Internetzugänge wird neu geregelt. Dazu gehört etwa das Recht des Kunden, innerhalb eines Tages ohne Änderung der Rufnummer den Telefonanbieter zu wechseln. Nutzer haben dann auch Anspruch auf klarere Informationen über angebotene Dienstleistungen sowie auf einen besseren Online-Datenschutz.
Anfang März hatte das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle zum Telekommunikationsgesetz beschlossen, der besagte EU-Richtlinie in nationales Recht umwandeln sollte. Er sieht unter anderem vor, dass bestimmte Telefon-Wartschleifen künftig kostenlos sind. Damals war man davon ausgegangen, dass die Novelle Mitte 2011 verabschiedet werden würde.
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